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Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023

Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung für Bereich Frauenhagen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat am 22.02.2023 die Durchführung des 2. FNP-Änderungsverfahrens für den Bereich Frauenhagen gemäß Darstellung des Änderungsbereichs (siehe Lageplan) beschlossen. Mit der 2. FNP-Änderung für den Bereich Frauenhagen soll sichergestellt werden, dass der Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Pinnow“ aus dem rechtswirksamen FNP entwickelt werden kann.

Um die Träger öffentlicher Belange über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Stadt Angermünde die förmliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

Änderungsbereich:

Der 2. FNP-Änderungsbereich liegt östlich der Ortslage Frauenhagen und ist zwischen Pinnow und Schönermark zu verorten (Gemarkung Frauenhagen, Flur 1). Der FNP-Änderungsbereich verfügt über eine Größe von ca. 72,5 ha.

Ziele der Planung:

Ziel der 2. FNP-Änderung ist die vergrößerte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Windpark“ entsprechend dem Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Pinnow“.

Im Plangebiet sind zwischen 2002 und 2012 bereits 9 Windkraftanlagen unterschiedlicher Betreiber errichtet worden. Im Zuge des Repowerings soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Anzahl der Altanlagen zu reduzieren und durch leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung für Bereich Frauenhagen:

Die förmliche Beteiligung zum Planentwurf der 2. FNP-Änderung für den Bereich Frauenhagen der Stadt Angermünde erfolgt in der Zeit vom

02.01.2024 bis 09.02.2024.

Sämtliche Unterlagen können über folgenden https://planungsportal.brandenburg.de/ abgerufen werden.

Angermünde, den 22.12.2023

Frederik Bewer

Bürgermeister

 

Lageplan zum FNP-Änderungsbereich (unmaßstäblich)
 

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