Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen Musikort 2024

Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung der Stadt Angermünde

Friedhofsverwaltung

Herr Michael Deinert
Tel.: 03331-260075
m.deinert@angermuende.de 

 

Postanschrift:

Markt 24, 16278 Angermünde

 

Dienstsitz:

Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen

Aufgrund von Brückentagen und Wartungsarbeiten kann es zu veränderten Öffnungszeiten der Verwaltung kommen. Aktuelle Mitteilungen dazu finden Sie >>hier.

Friedhöfe und Trauerhallen der Stadt Angermünde

Die Stadt Angermünde betreibt die Friedhöfe und Trauerhallen in Ihrer Trägerschaft mit folgenden
Teileinrichtungen:

  • Stadt Angermünde – Friedhof und Trauerhalle

Schwedter Straße, 16278 Angermünde

  • Altkünkendorf – Trauerhalle

Wolletzer Straße, 16278 Angermünde

  • Altkünkendorf/Grumsin – Friedhof

Altkünkendorfer Straße, 16278 Angermünde

  • Bruchhagen – Trauerhalle

Zum Sternitzbruch, 16278 Angermünde

  • Herzsprung – Friedhof und Trauerhalle

Zum Parsteinsee, 16278 Angermünde

  • Greiffenberg – Friedhof und Trauerhalle

Breite Straße, 16278 Angermünde

  • Neuhaus – Friedhof

Neuhaus, 16278 Angermünde

  • Schmargendorf – Friedhof und Trauerhalle

Angermünder Landweg, 16278 Angermünde

  • Schmiedeberg – Friedhof und Trauerhalle

Dorfstraße, 16278 Angermünde

  • Stolpe – Friedhof

Leopold von Buch Straße, 16278 Angermünde

  • Wilmersdorf – Trauerhalle

Schmiedeberger Weg, 16278 Angermünde

  • Wolletz – Trauerhalle

Zur Kastanienallee, 16278 Angermünde

Stadtfriedhof Angermünde

Grabarten der städtischen Friedhöfe

Die Stadt Angermünde bietet auf ihren Friedhöfen unterschiedliche Arten von Gräbern an. Diese zeichnen sich durch jeweilige Merkmale aus, die z.B. die spätere Pflege beeinflussen und sich auf die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung der Grabstellen auszeichnen. 

GrabartMerkmaleFriedhof/Ruhefrist
ErdwahlgrabEine Erdwahlstelle kann mit 1 Sarg und bis zu 4 Urnen belegt werden. Die Erdwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden. Individuelle Gestaltung und Pflege ist möglich.Angermünde / 25 Jahre
Ortsteile / 25 – 30 Jahre
ErdreihengrabReihenstätten sind Grabstätten, die nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist überlassen werden. Eine Nachbeisetzung von Urnen und eine Verlängerung der Grabstätte sind ausgeschlossen. Individuelle Gestaltung und Pflege ist möglich.
Angermünde / 20 Jahre
UrnenwahlgrabEine Urnenwahlgrabstelle kann mit bis zu 4 Urnen belegt werden.
Die Urnenwahlstelle kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden.
Individuelle Gestaltung und Pflege ist möglich.
Angermünde / 20 Jahre
Ortsteile / 25 Jahre
Urnengemeinschafts-
anlage – UGA I + II
(Urnenreihengrab)
Auf einen, von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen, liegenden Grabstein wird der Name, evtl. auch Geburts- und Sterbedaten des/der Verstorbenen festgehalten. Es handelt sich um eine, für die Hinterbliebenen, „pflegefreie“ Grabart. Blumenschmuck und Grabeigaben können nur an den dafür vorgesehenen Blumenablagen abgelegt werden. Vasenlöcher in der Grundplatte und Kolumbarien-Vasen am Grabstein sind untersagt.Angermünde / 20 Jahre
Anonymer
Urnenpark – AUP
(Urnenreihengrab)
Hier wird die Lage der einzelnen Urnen nicht kenntlich gemacht. Der Anonyme Urnenpark wird ausschließlich vom Friedhof angelegt, instandgehalten und gepflegt. Blumenschmuck und Grabeigaben können nur an den dafür vorgesehenen Blumenablagen abgelegt werden. Es dürfen keine Grabmäler errichtet werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.Angermünde / 20 Jahre
Urnengemeinschafts-
anlage
halb-/anonyme
(Urnenreihengrab)
Hier wird die Lage der einzelnen Urnen nicht kenntlich gemacht. d
Die Urnengemeinschaftsanlage wird ausschließlich vom Friedhof angelegt, instandgehalten und gepflegt. Blumenschmuck und Grabeigaben können nur an den dafür vorgesehenen Blumenablagen abgelegt werden. Auf Wunsch kann die Namensnennung am zentralen Gedenkstein erfolgen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Greiffenberg / 25 Jahre
Herzsprung / 25 Jahre
Schmargendorf / 25 Jahre
Stolpe / 25 Jahre

Satzungen 

Die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Angermünde finden Sie unter Ortsrecht | Satzungen


  • Aktuelles

  • Infrastrukturprobleme melden

    Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen
  • Mediathek der Stadt Angermünde

    Kamera am See
  • Imagefilm der Stadt Angermünde

  • Bürgerinformation abonnieren

    Bürgerinformation abonnieren
  • Informationsbroschüre der Stadt Angermünde

    Bürgerbroschüre 2021
  • BBNavi