Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Stadt Angermünde
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender.
Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde
- Bekanntmachung vom 05.01.2023
Entwurf des Textbebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Thekenberg“ in Angermünde OT Dobberzin vom 11.05.2003 in der Fassung der 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 unter Beschluss Nr. BV-115/2022 beschlossen, den Entwurf des Textbebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Thekenberg“ in Angermünde OT Dobberzin vom 14.05.2003 in der Fassung der 1. Änderung gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Kerkower Straße und der Dobberziner Dorfstraße:

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
30.01.2023 bis 03.03.2023
bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde:
www.angermuende.de > Bürgerservice > Bekanntmachungen
möglich.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Angermünde, 03.01.2023
Bewer
Bürgermeister
- Entwurf: Textbebauungsplan für das Wochenendhausgebiet „Thekenberg“ in Angermünde OT Dobberzin vom 14.05.2003 in der Fassung der 1. Änderung (pdf)
- Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DV-GVO) (pdf)
- Bekanntmachung vom 05.01.2023
Entwurf des Bebauungsplanes „Dobberzin Wohnanlage 1 Thekenberg“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 unter Beschluss Nr. BV-115/2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Dobberzin Wohnanlage 1 Thekenberg“ gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Kerkower Straße und der Dobberziner Dorfstraße:

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
30.01.2023 bis 03.03.2023
bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde:
www.angermuende.de > Bürgerservice > Bekanntmachungen
möglich.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Angermünde, 03.01.2023
Bewer
Bürgermeister
- Bekanntmachung vom 30.11.2022
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet
sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
- Bekanntmachung vom 18.11.2022
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Materials für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zum Bebauungsplan „Wohnen am Schmargendorfer Weg“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 (Beschluss-Nr. BV-162/2021) für einen Bereich im Süden des Ortsteils Angermünde, südlich des Tierparks entlang des Schmargendorfer Wegs den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Schmargendorfer Weg“ gefasst. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung. Grundlegendes Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in einem allgemeinen Wohngebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst rund 2,4 ha und schließt unmittelbar an die bereits vorhandene Bebauung an. Das Plangebiet bildet am Schmargendorfer Weg einen Lückenschluss zwischen der direkt angrenzenden Bebauung nördlich und südlich des Geltungsbereichs. Im Osten wird der Geltungsbereich durch den Schmargendorfer Weg begrenzt, auf dessen Ostseite (gegenüber liegend) gewerblich genutzte Bebauung vorhanden ist. In einem Teilbereich grenzen unmittelbar am Schmargendorfer Weg gelegene Einfamilienhäuser an den Geltungsbereich an. Im Norden wird der Planbereich von der Stichstraße zur ehemaligen Entenfarm begrenzt, die als Verkehrsfläche in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Süden und Südwesten grenzt der Geltungsbereich an eine Mischung aus kleinteiligen gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in Flur 10 der Gemarkung Angermünde: 232/5, 232/6, 233/1, 233/3, 233/5, 233/6, 440, 462, 618.
Einbezogen werden neben den zu Wohnbauland zu entwickelnden Bereichen auch einzelne Bestandsgebäude im Nordosten (Flurstücke 233/1 und 233/3) sowie die bestehende Straße zur ehemaligen Entenfarm im Norden (Flurstück 233/5).
Der Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Entsprechend § 13a BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Es werden im weiteren Verfahren jedoch die verschiedenen fachlichen Aspekte der Umweltauswirkungen, die mit der Planung ausgelöst werden können, untersucht und eingestellt.
Das Material zur frühzeitigen Beteiligung (Stand September 2022) wurde am 19.10.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt und zur Auslage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV-083/2022). Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
28. November 2022 bis zum 13. Januar 2023
während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Angermünde (Beratungsraum), Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montags von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
Des Weiteren sind die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Angermünde unter folgendem Link verfügbar:
https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Wohnen am Schmargendorfer Weg“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen können zur Niederschrift gebracht oder schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist oder per E-Mail vorgebracht werden:
Stadt Angermünde, Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde
c.szallies@angermuende.de
03331 – 2600 56
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

- Bekanntmachung vom 18.11.2022
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Angermünde (Nr. 1 / 2022, 32. Jahrgang) vom 28.01.2022 öffentlich bekanntgemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 19.10.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und hierdurch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Plangebiet
Der ca. 0,57 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ befindet sich in der Kernstadt, im westlichen Bahnhofsumfeld. Das Plangebiet befindet sich hierbei im rückwärtigen Bereich zur bestehenden Einfamilienwohnhausbebauung entlang der Rudolf-Breitscheid-Straße Nr. 21 bis 25 auf dem brachliegenden Gelände ehemaliger Gärten.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 173/2, 174/2 und 177 (Baugebiet und private Planstraße) und Teile der Flurstücke 193 sowie 264 (öffentliche Straßenverkehrsfläche) in der Flur 5 der Gemarkung Angermünde.

Planziel
Mit dem Bebauungsplan soll Bauplanungsrecht als planerische Voraussetzung für die private Erschließung (Anbindung an die Rudolf-Breitscheid-Straße) und für die bauliche Nutzung, d. h. für den Bau von drei Einfamilienhäusern i. S. d. Nachverdichtung geschaffen werden.
Planverfahren
Aufgrund dessen, dass sich das Plangebiet derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans erforderlich, um Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Dabei ist die Anwendung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – gegeben, da sich die Flächen im Anschluss an den planungsrechtlichen Innenbereich befinden, d. h. an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen.
Die Anwendung des § 13b BauGB ist zudem dadurch gegeben, da der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet, dessen geplante Grundfläche (GR) deutlich kleiner ist als die nach § 13b BauGB maximal zulässige Größe der Grundfläche von 10.000 m2.
Gemäß § 13b BauGB richtet sich das Planverfahren im Weiteren nach den baugesetzlichen Bestimmungen des § 13a BauGB, d. h. nach den Bestimmungen für ein beschleunigtes Verfahren. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB sind hierbei ebenfalls erfüllt.
Gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Flächennutzungsplan
Der Teil-Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Angermünde in der Fassung der 2. Änderung mit Stand September 2005 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine gemischte Baufläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) dar. Die Planungsziele bzw. geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans weichen von den Darstellungen des aktuell wirksamen Flächennutzungsplans ab, sodass der B-Plan als nicht aus dem FNP entwickelbar gelten würde.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB bzw. des beschleunigten Verfahrens kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden.
Der FNP ist auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der dazugehörigen Begründung (inkl. Grünordnerischem Fachgutachten) wird zu jedermanns Einsicht entsprechend § 3 abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom:
28.11.2022 bis einschließlich 13.01.2023
bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde, Zimmer 301 zu den Dienstzeiten:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Darüber hinaus können der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf zum Bebauungsplan zusätzlich im Internet unter www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen abgerufen und eingesehen werden.
Anregungen, Bedenken oder Hinweise können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden in der Abwägung der Belange in der weiteren Planung berücksichtigt. Schriftliche Stellungnahmen können auch per E-Mail an: c.szallies@angermuende.de gesandt werden.
Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse c.szallies@angermuende.de abzugeben.
Hinweis
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch und Brandenburgischer Bauordnung (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. im Internet eingestellt ist (www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/).



Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg -Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform
Die Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg – Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform wird zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum im Rahmen der Förderung mit Bundesmitteln durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Es wird mit GAK-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung einer Aussichtsplattform für eine künftige touristische Nutzung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.
Investitionsort: Angermünde
Durchführungszeitraum: 05.08.2021 – 31.12.2023
Weitere Informationen finden Sie unter:
oder
https://ec.europa.eu/agriculture/index_de
Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045
Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
- Bekanntmachung vom 02.11.2022
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Paddenpfuhl“ gemäß §4a Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 19.10.2022 unter Beschluss Nr. BV-031/2022 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Paddenpfuhl“ gemäß §4a Abs.3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Herzsprung der Stadt Angermünde südlich der Ortslage Herzsprung an der nach Bölkendorf führenden Landesstraße L283:

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
28.11.2022 bis 31.01.2023
bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Zusätzlich sind die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse
https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/
sowie unter der Adresse
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/Bebauungsplan-Wochenendhausgebiet-Am-Paddenpfuhl
einzusehen.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Angermünde, 24.10.2022
Bewer
Bürgermeister
- Bekanntmachung vom 02.11.2022
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Dobberzin Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ gemäß §3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 19.10.2022 unter Beschluss Nr. BV-074/2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Dobberzin Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Kerkower Straße:

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
28.11.2022 bis 31.01.2023
bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde:
www.angermuende.de > Bürgerservice > Bekanntmachungen
möglich.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Angermünde, 24.10.2022
Bewer
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 03.02.2022
Errichtung eines Schulergänzungsbaus auf dem Grundstück der Gustav- Bruhn- Grundschule
Auf dem Grundstück, Rudolf- Harbig- Str. 12 in 16278 Angermünde, plant die Stadt Angermünde den Erweiterungsbau der Gustav- Bruhn- Schule mit ca. 1730m² Brutto- Geschossfläche.
Der Erweiterungsbau soll dem gestiegenen Bedarf an Schulplätzen gerecht werden. Das Gebäude soll in Modulbauweise gebaut werden, so dass eine moderne und zeitgemäße dreizügige Grundschule entsteht.
Das Vorhaben wird gefördert durch das Land Brandenburg im Rahmen des Programmes der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.
Investitionsort: Angermünde, Rudolf- Harbig-Str. 12
Durchführungszeitraum: März 2022 bis Dezember 2022
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Frau Christiane Kandula
Tel. 03331-260076
Fax: 03331-260045
Postanschrift: Markt 24, 16278 Angermünde
Bekanntmachung vom 25.11.2021
Bauabgangsstatistik 2021 im Land Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u.a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

-
Ersatzneubau des Überbaus der Brücke Ziethenmühle
Die Stadt Angermünde beabsichtigt den Ersatzneubau des Überbaus der Brücke Ziethenmühle über die Welse in Frauenhagen. An den Vermessungsleistungen interessierte Firmen können sich schriftlich bzw. per E-Mail bei dem Ansprechpartner (Herrn Tesch) der Stadt Angermünde melden. Aufträge werden an entsprechend qualifizierte Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Art und Umfang der Leistung
Ersatzneubau des Überbaus der Brücke Ziehtenmühle über die Welse in Frauenhagen.
Erbringung von Vermessungsleistungen
Zeitraum der Leistungserbringung: Februar / März 2021
Angaben zum Auftraggeber
Stadt Angermünde
FB Planen und Bauen
Heinrichstraße 12
16278 Angermünde


Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg
Die Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg wird im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 – Maßnahme M 19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert.
Es wird mit ELER-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung eines Funktionsgebäudes und einer Bühne für eine künftige kulturelle und touristische Nutzung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.
Investitionsort: Angermünde
Durchführungszeitraum: 29.06.2017 – 31.12.2022
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.eler.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.196616.de
oder
https://ec.europa.eu/agriculture/index_de
Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045
Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im >> Amtsblatt der Stadt Angermünde