Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Stadt Angermünde
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender.
Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde
Bekanntmachung vom 03.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschluss Nr. BV-009/2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ gemäß §3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt westlich der Kernstadt Angermünde, direkt am östlichen Ufer des Wolletzsees und hat eine Größe von rd. 25 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des Freibades, die Wolletzsee-Halbinsel mit dem bestehenden Campingplatz, die Wasserfläche vor dem Freibad und um die Halbinsel, einen Teil der Waldflächen nördlich des Freibades, einen Teil der Wiesenflächen des Schäferbergs südlich des Freibades sowie die notwendigen Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 13/1 tlw., 13/2, 4/3 tlw., 12/4 tlw., 12/5 tlw., 15 tlw., 16 und 92 tlw. der Flur 13 sowie das Flurstück 48/2 tlw. der Flur 15 in der Gemarkung Angermünde.
Der Entwurf des Bauleitplanes mit der Begründung kann während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fnp-aenderung-strandbad-und-campingplatz-wolletzsee
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Damit wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 03. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Entwurf des Bebauungsplanes „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschluss Nr. BV-009/2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Bebauungsplanes „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ gemäß §3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ liegt westlich der Kernstadt Angermünde, direkt am östlichen Ufer des Wolletzsees und hat eine Größe von rd. 25 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des Freibades, die Wolletzsee-Halbinsel mit dem bestehenden Campingplatz, die Wasserfläche vor dem Freibad und um die Halbinsel, einen Teil der Waldflächen nördlich des Freibades, einen Teil der Wiesenflächen des Schäferbergs südlich des Freibades sowie die notwendigen Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 13/1 tlw., 13/2, 4/3 tlw., 12/4 tlw., 12/5 tlw., 15 tlw., 16 und 92 tlw. der Flur 13 sowie das Flurstück 48/2 tlw. der Flur 15 in der Gemarkung Angermünde.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung kann während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/bplan-strandbad-und-campingplatz-wolletzsee
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Damit wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 03. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Oberwall / Am Kamp“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschluss Nr. BV-010/2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Oberwall / Am Kamp“ gemäß §3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der historischen Altstadt von Angermünde und umfasst eine bestehende Kleingartenanlage zwischen dem Wohngebiet Wallgarten im Westen und Süden, der Straße Am Kamp im Norden und dem Weg Oberwall im Osten.
Das Plangebiet ist ca. 2,7 ha groß und umfasst in der Flur 9 der Gemarkung Angermünde die Flurstücke 122, 123 und 124 sowie teilweise die angrenzenden Straßen- und Wegeflurstücke 732 (Am Kamp) und 108 (Oberwall).
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung kann während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/bebauungsplan-wohngebiet-oberwall-am-kamp
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Damit wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 03. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschluss Nr. BV-014/2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Gemarkung Dobberzin Flur 1 Flurstück 307/1 sowie die der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilflächen der Straßengrundstücke der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1 sowie der Kerkower Straße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 387.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Uckermark und des Landesamtes für Umwelt können während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/vbp-wohngebaeude-dobberziner-dorfstrasse-76
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfügbar:
Orts- und Landschaftsbild
- Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch das geplante Einfamilienhaus.
Schutzgut Boden und Fläche
- Informationen zu geplanten Eingriffen in den Boden durch Überbauung und Versiegelung.
Schutzgut Wasser
Informationen
- zu den Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung,
- zur Versickerung von Niederschlagswassers bzw. Ableitung in den Graben Cru/25/1.
Schutzgut Biotope und Vegetation
- Informationen zum Verlust von Biotopstrukturen (artenarmer Scherrasen)
Schutzgut Tiere
- Informationen zu Auswirkungen auf potenzielle betroffene Tierarten (Vögel)
Schutzgut Mensch
- Informationen zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die geplante Wohnnutzung
Kompensationsmaßnahmen
- Informationen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen auf dem Baugrundstück sowie einer Grünlandentwicklung außerhalb des Plangebietes.
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 03. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschluss Nr. BV-013/2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Gemarkung Dobberzin Flur 1 Flurstück 304 sowie die der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilfläche des Straßengrundstücks der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Uckermark und des Landesamtes für Umwelt können während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/vbp-wohngebaeude-dobberziner-dorfstrasse-74
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfügbar:
Orts- und Landschaftsbild
- Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch das geplante Einfamilienhaus und die damit verbundene Aufschüttung.
Schutzgut Boden und Fläche
- Informationen zu geplanten Eingriffen in den Boden durch Überbauung, Versiegelung und Aufschüttung.
Schutzgut Wasser
Informationen
- zu den Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung,
- zur Versickerung von Niederschlagswassers bzw. Ableitung in den Graben Cru/25/1.
- zur Sicherung des Grabens Cru/25/1 innerhalb des Plangebietes
Schutzgut Biotope und Vegetation
- Informationen zum Verlust von Biotopstrukturen (artenarme Feuchtwiesen, nitrophile Staudenfluren, Gehölze)
Schutzgut Tiere
- Informationen zu Auswirkungen auf potenzielle betroffene Tierarten (Vögel, Amphibien)
Schutzgut Mensch
- Informationen zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die geplante Wohnnutzung
Kompensationsmaßnahmen
- Informationen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen auf dem Baugrundstück sowie einer Grünlandentwicklung außerhalb des Plangebietes
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 03. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde – Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde „Östliche Dobberziner Dorfstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschlussnummern BV-013/2024 und BV-014/2024 beschlossen, die beiden Verfahren zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″ und zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″ werden in ein Verfahren zusammengefasst und unter der Bezeichnung Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde „Östliche Dobberziner Dorfstraße“ weitergeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 unter Beschlussnummern BV-013/2024 und BV-014/2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde „Östliche Dobberziner Dorfstraße“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutungsplanänderung liegt nördlich des Dorfkerns Dobberzin. Er wird begrenzt im Norden durch die Kerkower Straße, im Osten durch das Stechbruch mit dem hier verlaufenden Graben Cru/25/1, im Süden durch das Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße Nr. 72 und im Westen durch die Dobberziner Dorfstraße.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Uckermark und des Landesamtes für Umwelt können während der Veröffentlichungsfrist vom 24.06.2024 bis 29.07.2024 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fnp-aenderung-oestliche-dobberziner-dorfstrasse
eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfügbar:
Orts- und Landschaftsbild
- Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch die geplante Bebauung.
Schutzgut Boden und Fläche
- Informationen zu geplanten Eingriffen in den Boden durch Überbauung, Versiegelung und Aufschüttung.
Schutzgut Wasser
Informationen
- zu den Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung,
- zur Versickerung von Niederschlagswassers bzw. Ableitung in den Graben Cru/25/1.
Schutzgut Biotope und Vegetation
- Informationen zum Verlust von Biotopstrukturen (artenarmer Scherrasen, artenarme Feuchtwiesen, nitrophile Staudenfluren, Gehölze)
Schutzgut Tiere
- Informationen zu Auswirkungen auf potenzielle betroffene Tierarten (Vögel, Amphibien)
Schutzgut Mensch
- Informationen zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die geplante Wohnnutzung
Kompensationsmaßnahmen
- Informationen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen auf dem Baugrundstück sowie einer Grünlandentwicklung außerhalb des Plangebietes
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 30.05.2024
Radloff
Stellv. Bürgermeister
Dokumente:
Bekanntmachung vom 27. Oktober 2023
Bekanntmachung – Integrierte Stadtentwicklung durch Wohnraumförderung
Die Stadt Angermünde hat 2018/19 eine Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet. Das INSEK wurde im Herbst 2019 durch die SVV beschlossen.
Für die Kernstadt von Angermünde werden im INSEK zwei räumliche Handlungsschwerpunkte benannt: das Bahnhofsumfeld und das Wohngebiet Weststadt. Beide Teilräume verfügen über besondere Potentiale für die Stadtentwicklung, weisen aber auch deutliche Schwächen und Entwicklungshemmnisse auf.
Als Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sind entsprechend abgegrenzte Gebietskulissen (hier § 171 b BauGB) festzulegen.
Das „Bahnhofsumfeld“ stellt einen der Entwicklungsschwerpunkte in der Kernstadt dar. Zentral zwischen Bahnhof und Altstadt gelegen ist der Teilraum von gesamtstädtischer Relevanz, da er den Bahnhof als überregionalen Knotenpunkt, mit der für den Tourismus und Nahversorgung wichtigen Altstadt, verknüpft. Im Zuge der Entwicklungen soll die Vernetzungsfunktion durch eine stärkere Durchlässigkeit und neue Wegeverbindungen mit Blick auf die Kernstadt verbessert werden. Das Gebiet wird derzeit teils von Wohnnutzung geprägt, in der Heinrichstraße sind vereinzelt Leerstände zu verzeichnen und in Richtung Norden befinden sich die ungenutzte „Alte Mühle“ sowie weitere Brach- bzw. Freiflächen. (BV-091/2020, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)
Erhöhter Handlungsbedarf besteht ebenfalls auf Quartiersebene in der „Weststadt“. Bis auf den Rückbau einzelner Gebäude im Förderprogramm Stadtumbau-Ost hat diese in den vergangenen Jahren wenig Aufmerksamkeit erhalten. Mit Blick auf die hohe Einwohnerdichte und die Grundschule „Gustav-Bruhn“ gilt es hier Lösungsansätze für eine qualitative Bildungs- und Quartiersentwicklung zu finden. (BV-092/2020, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)
Bis 2003 war Greiffenberg eine eigenständig verwaltete Stadt und besaß Stadtrecht. Mit dem sukzessiven Rückgang der Einwohnerzahl und Versorgungseinrichtungen, ging in den vergangenen Jahrzehnten jedoch ein Bedeutungsverlust einher. Heute besitzt Greiffenberg den Status eines Ortsteils von Angermünde.
Dennoch ist die Nutzungsdichte auch heute noch höher als in anderen Ortsteilen. Aufgrund der zentralen Lage im nördlichen Teil von Angermünde, der vergleichsweise hohen Einwohnerzahl und den vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen, besitzt Greiffenberg strukturelle Grundlagen für die Stärkung von (bedarfsgerechten) zentrumstragenden Funktionen. Gelingt es, die vorhandenen Entwicklungspotenziale zu aktivieren und Ressourcen gezielt zu steuern, ist eine Weiterentwicklung Greiffenbergs in allen Entwicklungsfeldern möglich. (BV-096/2023, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)
Mit der Festsetzung als Vorranggebiete und der Bestätigung des LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr) sind die Voraussetzungen geschaffen worden für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach folgenden Richtlinien:
- Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) vom 09. Dezember 2019;
- Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR), vom 10.10.2019, rückwirkend in Kraft gesetzt zum 01.10.2019.
Förderungen sind bei der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) zu beantragen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/
Alle Abgrenzungen und Inhalte lassen sich auch über www.angermuende.de/bauen/gebietskulissen abrufen.
Bekanntmachung vom 20.10.2023
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnge-bäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
- Bekanntmachung vom 22. März 2023
Anbau und Sanierung der Turnhalle „Puschkinschule“
gefördert durch:
Bauabschnitte und Förderprogramme
1. Bauabschnitt – Anbau für Umkleideräume und Sanitärräume, gefördert durch den Bund im Rahmen des Programms Kommunal-investitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (KInvFG – Richtlinie 2) durch das Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen
2. Bauabschnitt – Sanierung der Turnhalle, Erneuerung der Heizung und technischen Anlagen, gefördert durch das Land Brandenburg im Rahmen des Programms Bau- und Austattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II – Bildung – Kita U6), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045
Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg -Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform
Die Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg – Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform wird zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum im Rahmen der Förderung mit Bundesmitteln durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Es wird mit GAK-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung einer Aussichtsplattform für eine künftige touristische Nutzung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.
Investitionsort: Angermünde
Durchführungszeitraum: 05.08.2021 – 31.12.2023
Weitere Informationen finden Sie unter:
oder
https://ec.europa.eu/agriculture/index_de
Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045
Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg
Die Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg wird im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 – Maßnahme M 19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert.
Es wird mit ELER-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung eines Funktionsgebäudes und einer Bühne für eine künftige kulturelle und touristische Nutzung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.
Investitionsort: Angermünde
Durchführungszeitraum: 29.06.2017 – 31.12.2023
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.eler.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.196616.de
oder
https://ec.europa.eu/agriculture/index_de
Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045
Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im >> Amtsblatt der Stadt Angermünde