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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender (externer Link).

Weitere amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Angermünde bietet im Rahmen der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für diverse Flächeneigentümer deren Liegenschaften zum Verkauf an:

Gemarkung Biesenbrow

  • Los 1: Flur 11, Flurstück 98 (10.914 m², vorwiegend Grünland)

Gemarkung Greiffenberg

  • Los 2: Flur 3, Flurstück 6 (13.411 m², vorwiegend Ackerland)
  • Los 3: Flur 6, Flurstück 26 (8.070 m², vorwiegend Ackerland)
  • Los 4: Flur 6, Flurstück 33 (8.190 m², vorwiegend Ackerland)
  • Los 5: Flur 6, Flurstück 39 (460 m², Unland)
  • Los 6: Flur 6, Flurstück 47 (7.580 m², vorwiegend Ackerland)
  • Los 7: Flur 6, Flurstück 55 (11.640 m², vorwiegend Ackerland)
  • Los 8: Flur 6, Flurstück 120 (6.910 m², Ackerland)
  • Los 9: Flur 6, Flurstück 121 (369 m², Ackerland)
  • Los 10: Flur 6, Flurstück 122 (1.431 m², vorwiegend Ackerland)

Dokumente:

Zuschlag:

Die Flurstücke werden vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch den Landkreis Uckermark als untere Aufsichtsbehörde vorrangig an den Höchstbietenden unter Berücksichtigung des Mindestgebotes veräußert. Teilflächen werden nicht veräußert.

Angebotsabgabe:

Kaufangebote können für alle oder ein einzelnes Los abgegeben werden. Im Angebotspreis nicht enthalten sind sämtliche mit der Vertragsbeurkundung
und ihrer Durchführung verbundenen Kosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer usw.). Schriftliche Angebote werden formlos bis zum 31.08.2026 in einem mit „Ausschreibung Flächenverkauf 2026-1 Los xx (nicht öffnen)“ gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag erbeten an:
Stadt Angermünde
Liegenschaften
Markt 24
16278 Angermünde

Die Frist zum Einreichen eines Angebotes endet am 31.08.2026.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Ultsch unter 03331/2600590 oder c.ultsch@angermuende.de.

Stadt Angermünde
Fachbereich Planen und Bauen
Liegenschaften

Der Entwurf zur „Kommunalen Wärmeplanung Angermünde“ wird im Bauamt in der Heinrichstraße 12 im Beratungsraum im Dachgeschoss im Zeitraum vom 01.06.26 bis 03.07.26 öffentlich ausgelegt.

Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

  • Montag                                   8.00 Uhr – 15.00 Uhr
  • Dienstag                                 8.00 Uhr – 18:00 Uhr
  • Mittwoch                                8.00 Uhr – 15.00 Uhr
  • Donnerstag                            8.00 Uhr – 15:00 Uhr
  • Freitag                                    8.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde unter www.angermuende.de/kommunale-waeremplanung möglich.

Hier gelangen Sie direkt zum Entwurf der „Kommunalen Wärmeplanung Angermünde“ (pdf)

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse:

t.eitner@angermuende.de oder F.Trczinski@angermuende.de  

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 01.06.2026

Ute Ehrhardt                              

Bürgermeisterin

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 10.06.2026 unter Beschluss Nr. BV-037/2026 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB am Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Angermünde im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ in Angermünde, Ortsteil Dobberzin beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Kerkower Straße auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstücke 94/4, 94/5, 96/5, 96/4.

Der Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Angermünde im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ in Angermünde, Ortsteil Dobberzin kann während der Veröffentlichungsfrist vom 10.07.2026 bis 12.08.2026 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fnp-aenderung-wa1-kerkower-strasse eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde: https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/ möglich.

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag – 8:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag – 8:00 bis 18.00 Uhr

Freitag – 8:00 bis 12.00 Uhr.

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 22.06.2026        U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ gefasst.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ erfasst folgende Flurstücke von Gemarkung Angermünde, Flur 4, Flurstücke 284, 170, 16/4, 1/2, 264.

Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches:

Flurstücksflächen innerhalb der schwarzen gestrichelten Linie.

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Entwicklung des Quartieres als Wohnquartier.

Es soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauNVO festgesetzt werden.

Zulässig sollen demnach sein:

  1. Wohngebäude,
  2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
  3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Im Bebauungsplan soll festgesetzt werden, dass gemäß §4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können:

  1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
  3. Anlagen für Verwaltungen,

Die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulassung von Gartenbaubetrieben und Tankstellen soll ausgeschlossen werden.

Entsprechend dem bestehenden Widmungsstatus soll die Fläche des Flurstückes 170 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.

Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sollen Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen getroffen werden. Dabei soll sich die zulässige Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bereich der Flurstücke 16/4, 1/2 und 264 am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 43 und 44 orientieren, im Bereich des Flurstückes 284 soll sich am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 285 bis 290 orientiert werden.

Festsetzungen über die Bauweise sind vorgesehen. Dabei soll sich im Bereich der Flurstücke 16/4, 1/2 und 264 am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 43 und 44 orientiert werden, im Bereich des Flurstückes 284 soll sich am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 285 bis 290 orientiert werden.

Es ist weiterhin vorgesehen, örtliche Bauvorschriften über zulässige Dachformen und Dachneigungen zu erlassen.

Angermünde, 22.06.2026

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 die nachfolgende Veränderungssperre gemäß §16 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen:

Satzung

der Stadt Angermünde über die Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 827], S.1) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde in ihrer Sitzung vom 10.06.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zu sichernde Planung

Diese Satzung umfasst den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“. Den Aufstellungsbeschluss für den genannten Bebauungsplan hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 10.06.2026 gefasst.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung und des künftigen Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ erfasst folgende Flurstücke:

von Gemarkung Angermünde, Flur 4, Flurstücke 284, 170, 16/4, 1/2, 264.

Die den räumlichen Geltungsbereich bildenden Flurstücksflächen sind in anliegendem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

In dem vorbenannten Gebiet dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung abgeschlossen ist, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Bekanntmachung.

Plan zu § 2 – Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches

Flurstücksflächen innerhalb der schwarzen gestrichelten Linie.

Angermünde, den 22.06.2026                                              Siegel

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

 

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Ferner wird auf § 3 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hingewiesen. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist danach unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird wie folgt hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs.1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§18 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Angermünde, Markt 24, 16278 Angermünde beantragt.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit von Entschädigungsansprüchen und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Angermünde, 22.06.2026

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

Bekanntmachung über die Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Oberwall / Am Kamp“ der Stadt Angermünde im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde in ihrer Sitzung am 10.06.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Oberwall / Am Kamp“ (Stand April 2026) beschlossen (Beschluss Nr. BV-034/2026) sowie den Entwurf der Begründung (Stand April 2026) gebilligt. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde bestimmt die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verwenden.

Das Plangebiet ist ca. 2,7 ha groß und befindet sich südöstlich der historischen Altstadt von Angermünde und umfasst in der Flur 9 der Gemarkung Angermünde die Flurstücke 122, 123 und 124 sowie teilweise die angrenzenden Straßen- und Wegeflurstücke 732 (Am Kamp) und 108 (Oberwall). Damit handelt es sich um eine innerstädtische Fläche, die nördlich, westlich und südlich an vorhandene Wohnnutzung anschließt. Das Plangebiet selbst umfasst eine bisherige Kleingartenanlage. Die Lage des Plangebietes ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Das Planungsziel ist es ein zentrumsnahes Wohngebiet für die vorrangige Entwicklung von Einfamilienhäusern als Einzel- und/oder Doppelhäuser inklusive der notwendigen internen Erschließung und qualitätsvoller Straßenräume baurechtlich vorzubereiten. Zur Umsetzung des Planungsziels werden 8 Baufelder gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Allgemeine Wohngebiete mit insgesamt 2,16 ha Fläche festgesetzt. Zur internen und zur äußeren Erschließung werden 0,57 ha als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Im Rahmen der Planung sind zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft externe Ausgleichsflächen vorgesehen, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Angermünde ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt, sodass sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die Zwischenabwägung der vorliegenden Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren können im Zeitraum vom

13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bebauungsplan-wohngebiet-oberwall-am-kamp

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde:

https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/

möglich.

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht. Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 03331/2600510 oder per E-Mail an f.trczinski@angermuende.de vereinbart werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: f.trczinski@angermuende.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind postalisch an die Stadt Angermünde, Markt 24 in 16278 Angermünde zu senden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. c beziehungsweise e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.    Im Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung wird Folgendes dargelegt: Beschreibung des Bestandes anhand der Schutzgüter und Bewertung zu erwartender Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:

Schutzgut Pflanzen und Biotope, Tiere, biologische Vielfalt

•   Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstruktur des Plangebietes als Kleingartenanlage und -brache mit geringem – mittlerem Biotopwert und allgemeiner Bedeutung für die biologische Vielfalt.

•   Bewertung des Verlustes gesetzlich geschützter Bestandsbäume als erheblicher Eingriff und Bilanzierung der notwendigen Ersatzbäume

•   Bestandsaufnahme des Artenbesatzes und artenschutzrechtliche Prüfung mit dem Ergebnis der Betroffenheit von 6 Brutvogelarten und 2 Fledermausarten; Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen und plangebietsexternen Ersatzmaßnahmen

Schutzgüter Boden / Fläche

•   Beschreibung der Bodenverhältnisse als anthropogen geprägt und vorbelastet und somit von höchstens allgemeiner Funktionsausprägung.

•   Bilanzierung des erheblichen Eingriffs in das Schutzgut Boden durch die zulässige Versiegelung.

•   Festlegung von Minderungsmaßnahmen sowie internen und externen Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

•   Beschreibung der Grundwassersituation von allgemeinem ökologischem Wert mit geringem Grundwasserflurabstand und eingeschränkter Versickerungsfähigkeit.

•   ein Konzept zur Niederschlagswasserentsorgung wird notwendig; Planung eines externen Regenrückhaltebeckens

Schutzgut Klima/Luft

•   Beschreibung des ausgeglichenen Klimas von allgemeiner Funktionsausprägung.

•   Bewertung der Planung ohne Eingriff in großräumige klimatische Verhältnisse, Veränderung des Mikroklimas im Plangebiet wird als unerheblich beurteilt

Kultur- und Sachgüter

•   hohe Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Bodendenkmale; das Schutzgut kann daher bei Realisierung der Planung betroffen sein.

Schutzgut Mensch

•   Kleingartennutzung für eingeschränkten Nutzerkreis, im Bestand keine Erholungsfunktion für die Allgemeinheit

•   keine Veränderung der Erholungsfunktion bei Planrealisierung, aber Verbesserung der öffentlichen Wegebeziehungen

•   kein Immissionskonflikt, kein Nutzungskonflikt absehbar

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

•   keine bedeutsamen Strukturelemente oder besonderen Sichtbeziehungen im Bestand, Ortsbild von allgemeiner Bedeutung

•   Da das Plangebiet bereits baulich und gärtnerisch geprägt ist, wird der Eingriff als unerheblich bewertet.

Schutzgebiete

Der Wirkbereich der Planung tangiert keine nationalen oder internationalen Schutzgebiete.

2.     Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise zur/zum:

·      Immissionsschutz

·      Biotopbestandsaufnahme

·      Untersuchungsbedarf Artenschutz

·      Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

·      Grundwasser- und Bodenverhältnissen

3.     Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Hinweise zu:

·      Konflikt durch zusätzliches Verkehrsaufkommen

·      Ökologische und soziokulturelle Bedeutung von Kleingartenanlagen

·      Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

·      Untersuchungsbedarf Artenschutz

4.     Gutachterliche Informationen

Artenschutz

•   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), erstellt durch Dipl.-Biol. Thomas Heinicke, 18573 Samtens, Stand 02/2026

Als Grundlage zur Erstellung des AFB wurden im Jahr 2025 folgende Kartierungen durchgeführt:

•   Kartierung der Biotoptypen sowie der Amphibien/Reptilien durch Dipl.-Biol. Simone Müller, 16230 Chorin, Abschlussbericht von 11/2025

•   Brutvogelerfassung durch Dipl.-Ing. Ulf Kraatz, 16306 Casekow, Abschlussbericht von 10/2025

•   Fledermauserfassung durch Dr. Beatrix Wuntke, 14550 Groß Kreutz/Havel, Abschlussbericht von 12/2025

Boden / Wasser

•   Geotechnische Voruntersuchung, erstellt durch AGUA GmbH, Angermünde, Stand 06/2024

 

Angermünde, den 24.06.2026

Ute Ehrhardt

Die Bürgermeisterin