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Baulandkataster

Baulandkataster der Stadt Angermünde

Um eine nachhaltige Entwicklung Angermündes sicherzustellen, nimmt der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung gemäß dem Leitziel 2 des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK der Stadt Angermünde eine Schlüsselrolle ein. Durch ein gezieltes Baulückenmanagement sollen nachverdichtend vorhandene Wohnbauflächen im gesamten Gemeindegebiet aktiviert werden. 

Die Veröffentlichung des Baulandkatasters soll insbesondere Bauwilligen und Grundstückeigentümern Informationen und eine Entscheidungshilfe für die potentielle Nutzung von Baugrundstücken geben. 

Stand des Baulandkataster: 22.03.2022

 

Eräuterungen

Im Baulandkataster werden Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb von Bebauungsplangebieten, Innenbereichssatzungen und im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB erfasst, die sofort oder in absehbarer Zeit mit Wohngebäuden bebaubar sind.

Bezeichnung der Baulandfläche

Zur Orientierung und Identifizierung sind die Bauflächen wie folgt bezeichnet (Beispiel): Bie11-135/0b+

  • Bie – Gemarkungskürzel Biesenbrow
  • 11 – Flurnummer
  • – Trennzeichen
  • 135 – Flurstückszähler
  • / Trennzeichen
  • 0 – Flurstücksnenner (wenn kein Nenner, dann 0)
  • b – wenn Buchstabe ausgewiesen, dann gibt es noch weitere Baulandflächen auf diesem Flurstück
  • + wenn + ausgewiesen, dann erstreckt sich diese Baulandfläche auch auf die Fläche anderer Flurstücke

Gemarkungskürzel:

  • Alk Altkünkendorf
  • Ang Angermünde
  • Bie Biesenbrow
  • Boe Bölkendorf
  • Bru Bruchhagen
  • Cru Crussow
  • Dob Dobberzin
  • Fra Frauenhagen
  • Gel Gellmersdorf
  • Goe Görlsdorf
  • Grf Greiffenberg
  • Gue Günterberg
  • Her Herzsprung
  • Ker Kerkow
  • Mue Mürow
  • Nkd Neukünkendorf
  • Sca Schmargendorf
  • Sci Schmiedeberg
  • Ste Steinhöfel
  • Sto Stolpe
  • Wel Welsow
  • Wil Wilmersdorf
  • Wol Wolletz

Was wird im Baulandkataster veröffentlicht?

Die folgenden grundstücksbezogenen Daten werden im Baulandkataster veröffentlicht:

  1. Kartendarstellung der Baulandfläche
  2. Bezeichnung der Baulandfläche
  3. Lagehinweis (Straßenname)
  4. Größe der Baulandfläche – Die Flächenangabe entspricht der betreffenden in der Karte dargestellten Baulandfläche. Sie soll lediglich eine Vorstellung vom bestehenden Potenzial vermitteln. Details eines Grundstücksverkehrs sind zwischen Kaufinteressenten und Eigentümern abzustimmen.
  5. Planungsrechtliche Bewertung der Gemeinde (§ 30 – § 34 BauGB)
  6. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer
  7. Kontaktart

Welche Möglichkeiten gibt es, als Eigentümer seinen Kontakt zu hinterlassen oder Eigentümer zu kontaktieren?

Die Kontaktart wurde durch eine vorab durchgeführte Eigentümerbefragung ermittelt. Folgende Kontaktarten werden sind optional:

  • Eigene Kontaktdarstellung

Eigentümer können das Bauland unter einer eigenen Kontaktadresse anbieten (kostenfreies Einstellen der Daten zum Grundstück und der Kontaktadresse auf der Internetseite der Stadt).

  • Kontakt durch die Stadt

Anfrage potenzieller Kaufinteressenten bei der Stadt Angermünde und Hinterlegen ihrer Kontaktdaten. Die Kontaktdaten werden durch die Stadt an die Eigentümer der betreffenden Baulandfläche versendet.

Nutzen Sie für eine Kontaktherstellung durch die Stadt das Formular: Antrag-Kontaktvermittlung (pdf).

  • Keine Kontaktdarstellung (bei fehlender Antwort)

Interessenten haben bei Bauland mit keiner Kontaktdarstellung die Möglichkeit, sich gemäß §10 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, an den Landkreis zu wenden. Personenbezogene Geobasisinformationen, zu denen auch die Adressen von Grundstückseigentümern gehören, können dort erfragt werden. Allerdings ist dazu ein berechtigtes Interesse notwendig, das für jeden Einzelfall durch das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Uckermark geprüft wird. Die Glaubhaftmachung erfordert den Vortrag sachlicher Gründe, die eine Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.

Postanschrift:
Landkreis Uckermark Kataster- u. Vermessungsamt Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Telefon: 03332 5802-361
Fax: 03332 5802-350
E-Mail: kva_62@uckermark.de

Dienstsitz:
Dammweg 11, 16303 Schwedt/Oder

Weitere Informationen zum Baulandkataster

  • Planungsrechtliche Verbindlichkeit

Das Baulandkataster hat ausschließlich informellen Charakter. Aus der Aufnahme von Grundstücken oder Teilflächen in das Kataster und der planungsrechtlichen Bewertung der Gemeinde leiten sich keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ab.

Die Entscheidungshoheit liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises und ist stets abhängig vom Einzelvorhaben.

  • Datenschutzhinweis

Die personenbezogenen Daten im Baulandkataster dürfen nur für den vorgesehenen Zweck (Ziel: Ver-/Kauf und Bebauung der Bauflächen) verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte wird versagt.

  • Darstellung von Bauland im Baulandkataster

Soweit nicht die Darstellung/Änderung auf Initiative der Stadt erfolgt, können Eigentümer von potentiellen Bauland-Flächen eine Darstellung der Fläche im Baulandkataster oder eine Änderung der Darstellung beantragen. Maßgeblich für eine Darstellung ist die planungsrechtliche Bewertung durch die Stadt.

Nutzen Sie für einen Antrag zur Aufnahme/Änderung im Baulandkataster der Stadt Angermünde das Formular:
Antrag-Baulanddarstellung (pdf).

  • Widerspruchsrecht

Betroffene Grundstückseigentümer können jederzeit schriftlich der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster widersprechen.

Nutzen Sie hierfür den Kontakt:
Stadt Angermünde
Fachbereich Planen und Bauen Markt 24
16278 Angermünde
E-Mail: u.schwanebeck@angermuende.de
Fax: 03331/260045

Auf das Widerspruchsrecht wurde in der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11/2021 vom 19.11.2021 mehr als ein Monat vor der Veröffentlichung hingewiesen (§ 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB).


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