Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen

Förderungen

Förderungen und Förderrichtlinien der Stadt Angermünde

Kulturförderung

Zur finanziellen Unterstützung von Kulturveranstaltungen und -projekten können Kulturschaffende und Vereine bei der Stadt Angermünde eine Kulturförderung beantragen. 

Anträge für die Vergabe von Zuwendungen mit einem Fördervolumen ab 800,- Euro für das Folgejahr können bis spätestens 15.04. eines Jahres gemäß der Kulturförderrichtlinie eingereicht werden. Diese sind an den Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales der Stadt Angermünde zu übersenden. Für kleinere Veranstaltungen und Projekte im laufenden Jahr besteht die Möglichkeit einer Antragstellung bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, abhängig von der Verfügbarkeit im Haushalt.

Die Kulturförderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier. Bei Fragen steht als Ansprechpartnerin Frau Andrea Frick zur Verfügung: Telefon 03331 – 26 00 93, E-Mail: a.frick@angermuende.de.

Auf der Internetseite des Landkreises Uckermark zur Kulturförderung sind zudem weitere Fördermöglichkeiten des Landkreises sowie anderer Einrichtungen verlinkt, die für Kulturschaffende von Interesse sein könnten.

Zuschuss für Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine, die in der Stadt Angermünde durchgeführt werden. Die Vorhaben sollen an das bürgerschaftliche Interesse anknüpfen und das gemeinnützige gesellschaftliche Miteinander und soziale Engagement fördern. Die Kinder- und Jugendarbeit ist hierbei der Vorrang einzuräumen. 

Der Mindestförderbetrag liegt bei 100,00 Euro. Anträge sind bis zum 15.02. bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier

Zuschuss aus Spenden der Stromversorgung Angermünde GmbH sowie Gasversorgung Angermünde GmbH

Alle gemeinnützigen Vereine der Stadt Angermünde können jährlich einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr  stellen. Die Zuschüsse werden aus Spendenmitteln der Stromversorgung Angermünde GmbH/Gasversorgung Angermünde GmbH finanziert.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Vergabegrundsätze und die termingerechte Antragstellung. Die jeweiligen Fristen werden jeweils Anfang des Jahres durch die Stadtverwaltung veröffentlicht. 

Antragsformulare und die Kriterien zur Vergabe sind hier erhältlich. Die Mindestförderhöhe für einen Zuschuss beträgt 100,00 €.

Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten


  • Aktuelles

  • Infrastrukturprobleme melden

    Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen
  • Mediathek der Stadt Angermünde

    Kamera am See
  • Imagefilm der Stadt Angermünde

  • Bürgerinformation abonnieren

    Bürgerinformation abonnieren
  • Informationsbroschüre der Stadt Angermünde

    Bürgerbroschüre 2021
  • BBNavi