
Aufstallungspflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest
Um die Geflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des hochansteckenden Erregers zu schützen, hat der Landkreis eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit einer Aufstallungspflicht erlassen, die am 2. November in Kraft tritt.








