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Eingangstor des Friedhofs Angermünde wird erneuert

Eingangstor des Friedhofs Angermünde wird erneuert

Bauarbeiten bis Ende Oktober vorgesehen

Angermünde, den 06.08.2026

Die Stadt Angermünde erneuert die Toranlage am Haupteingang des Friedhofs in der Herweghstraße. Die Bauarbeiten haben am 3. August 2026 begonnen und werden voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Während dieser Zeit steht Besucherinnen und Besuchern ein Behelfseingang in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.

In den vergangenen Jahren wurden bereits die beiden großen Eingangstore in der Schwedter Straße saniert. Nun folgt die Erneuerung der Toranlage in der Herweghstraße. Die bestehende Anlage ist stark verschlissen und weist irreparable Schäden auf. Da sich das Tor zuletzt nicht mehr vollständig schließen ließ, konnten unter anderem Wildtiere auf das Friedhofsgelände gelangen und dort wiederholt Schäden verursachen.

Die neue Toranlage orientiert sich gestalterisch an dem bereits 2025 erneuerten Eingang in der Schwedter Straße. Ziel ist es, einen funktionalen und zugleich repräsentativen Haupteingang vom Parkplatz in der Herweghstraße aus zu schaffen. Zunächst werden die Fundamente hergestellt, anschließend die neuen Torpfeiler errichtet und verputzt. Den Abschluss bilden die Anfertigung und Montage eines schmiedeeisernen Tores nach historischem Vorbild.

Die Baumaßnahme wird von der Stadt Angermünde umgesetzt und finanziert.

Während der Bauarbeiten bleibt der Haupteingang in der Herweghstraße gesperrt. Als Ersatz wurde rechts neben dem bisherigen Eingang ein Behelfseingang eingerichtet. Dieser ist jedoch nur eingeschränkt barrierefrei.

Weiterhin bleibt die Wasserversorgung in den Abteilungen 18 – 27 stark eingeschränkt, da nach den sehr tiefen Temperaturen im Winter die Schäden an den Wasserleitungen irreparabel sind. Die Friedhofsverwaltung stellt die Wasserversorgung in den Abteilungen 24 – 27 mittels 1.000 Liter IBC-Tank sicher. Eine Leitungserneuerung ist ab 2027 geplant.

Die Stadt Angermünde bittet alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.