Informationen für Veranstalter
Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter
Die Stadt Angermünde misst kulturellen Angeboten sowie dem gesellschaftlichen Miteinander eine große Bedeutung bei. Insbesondere die Förderung von Begegnungen zwischen den Generationen und die Schaffung von kulturellen Angeboten sind zentrale Anliegen. Zahlreiche Vereine, Initiativen, Interessengruppen und Organisationen führen in Angermünde und den Ortsteilen Veranstaltungen durch, zu denen öffentlich eingeladen wird. Bei der Organisation einer öffentlichen Veranstaltung gilt es, zahlreiche Vorschriften zu beachten und je nach Veranstaltungsart verschiedene Anzeige- und Erlaubnispflichten wahrzunehmen.
Anzeige- und Antragsdokumente der Stadt Angermünde
- Anzeige der öffentlichen Veranstaltung beim Ordnungsamt (pdf) zur Genehmigung der Veranstaltung durch die Stadt Angermünde
- Antrag auf Sondernutzung (pdf) für die Beantragung von Plakatierungen und dem Aufhängen von Bannern im Stadtgebiet
- Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG (pdf) im Falle einer Abgabe von Speisen und Getränken
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV zum Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (pdf)
- Antrag auf Nutzung des Strandbades Wolletzsee (pdf)
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner
Landkreis Uckermark:
- Umgang mit Lebensmitteln anzeigen und ggf. ein sogenanntes Gesundheitszeugnis beantragen (externer Link)
- Vermietung Räume & Sportstätten des Landkreises Uckermark (externer Link)
- Veranstaltungen mit Tieren (externer Link)
Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA):
- Wasser- und Abwasser (externer Link)
- Wasserversorgung – Abnahme von Trinkwasser mittels Standrohr beantragen (externer Link)
- öffentliche Musiknutzung anmelden (externer Link)
Weitere Dokumente
Ansprechpartner bei der Stadt Angermünde
Hauptsachbearbeiter Ordnung und Sicherheit
Herr S. Splinter
Telefon: 03331-260017
E-Mail: s.splinter@angermuende.de

