Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen

Informationen zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform 2022

Elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 jetzt vorbereiten

Angermünde, 21.06.2022

Ende März 2022 hat das Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt öffentlich zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 aufgerufen. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung sind alle, die am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentum bzw. Erbbaurechte an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Land Brandenburg hatten, zur elektronischen Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung bei dem zuständigen Finanzamt verpflichtet. Das ist in Brandenburg das Finanzamt, das für die Gemeinde zuständig ist, in der das Grundstück liegt.

Bisher wird die Grundsteuer aufgrund von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935 bzw. in den westdeutschen Ländern aus dem Jahr 1964. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht mehr widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Jahr 2018 entschieden, dass eine Neubewertung erfolgen muss. In Brandenburg wird das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes angewendet. Die Neubewertung wird bundesweit in den Finanzämtern bis 2024 für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 durchgeführt.

 

Mehr Informationen auf: grundsteuer.brandenburg.de

 

 

Was müssen Sie tun?

Wer am 1. Januar 2022 Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – hatte oder Erbbaurechte an Gebäuden im Land Brandenburg besaß, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt abgeben. Für die elektronische Abgabe können Sie sowohl private Softwareanbieter als auch das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ nutzen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung haben, können Sie die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare erhalten Sie ab 20. Juni 2022 zum Download auf der Website der Finanzämter und als Papiervordrucke in den Finanzämtern.

Welche Daten müssen Sie abgeben?

In der Steuererklärung sind einige wenige Angaben nötig, über welche die Steuerverwaltung nicht verfügt.

  • Allgemein müssen Sie folgende Daten angeben:
    das Aktenzeichen (oben links auf dem beiliegenden Schreiben)
  • die Adresse/Lage des Grundstücks
  • Angaben zu allen Eigentümerinnen und Eigentümern
  • das zuständige Finanzamt.

Für unbebaute und bebaute Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen benötigen Sie:

  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Art des Grundstücks, amtliche Fläche,
    Bodenrichtwert je Quadratmeter)
  • bei Wohngrundstücken Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze,
    Wohn- und Nutzfläche je Wohnung
  • bei Nichtwohngrundstücken Gebäudeart, Baujahr, Bruttogrundfläche in Quadratmeter.

Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – benötigen Sie:

  • Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, amtliche Fläche)
  • die Art der Nutzung (Nutzung, Fläche, ggf. Ertragsmesszahl, ggf. Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude)
  • ggf. Angaben zum Tierbestand.

Speziell in Brandenburg wurde ein Informationsportal Grundstücksdaten eingerichtet, das Sie über die
zentrale Informationsseite grundsteuer.brandenburg.de erreichen. Dort finden Sie die wichtigsten Katasterdaten
zu Ihrem Grundstück.

Wie geht es dann weiter?

Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Grundsteuerwert- und einen Grundsteuermessbescheid. Die für die Festsetzung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erforderlichen Daten werden Ihrer Kommune in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese ermittelt einen neuen Hebesatz, der so bemessen sein soll, dass das Grundsteueraufkommen Ihrer Kommune nicht steigt oder sinkt. Hat die Gemeinde Ende 2024 den neuen Hebesatz beschlossen, verschickt sie die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerbescheide.

Unterstützungsangebote

Auf der Website grundsteuer.brandenburg.de finden Sie Informationen und Hilfestellungen rund um die Grundsteuerreform in Brandenburg.

  • Dort erhalten Sie Hilfe für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung und werden bei Bedarf auch zum
    Portal „Mein ELSTER“ unter elster.de weitergeleitet.
  • Dort finden Sie eine Verlinkung zum Informationsportal Grundstücksdaten und können unter anderem
    den für Ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert abrufen.
  • Die Finanzämter bieten Informationsveranstaltungen zur Grundsteuer an. Termine finden Sie unter
    grundsteuer.brandenburg.de und über die örtliche Presse.
  • In den Servicestellen der Finanzämter finden Sie Unterstützung bei der Einrichtung (Registrierung) eines
    ELSTER-Benutzerkontos.
  • Für Fragen stehen Ihnen ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) und unsere Grundsteuer-Hotline
    (Telefon: 0331-200 600 20) zur Verfügung.

Herausgeber:
Ministerium der Finanzen und für Europa | Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam
mdfe.brandenburg.de | finanzamt.brandenburg.de | steuer-deine-zukunft.de