
Ausschreibung des „Gründerpreis Barnim-Uckermark 2025“
Das Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark macht darauf aufmerksam, dass es ab dem 01.04.2025 möglich ist, sich für den „Gründerpreis Barnim-Uckermark 2025“ zu bewerben. Alle Gründer/-innen, die mit ihrem Unternehmen in den Landkreisen Barnim oder Uckermark zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 3 Jahre, aber mindestens schon 12 Monate, am Markt tätig sind, sind aufgerufen, sich um den „Gründerpreis Barnim-Uckermark 2025“ zu bewerben.