Bekanntmachung zur Innenbereichssatzung
Überarbeitung von Innenbereichssatzungen der Ortsteile der Stadt Angermünde:
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine Überarbeitung der Klarstellungs- und Abrundungssatzungen (Innenbereichssatzungen) der Ortsteile der Stadt Angermünde vor. Bei der Überarbeitung der Satzungen wird geprüft, ob die Einbeziehung weiterer
Außenbereichsflächen in den Innenbereich (§34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB) städtebaulich sinnvoll, rechtlich möglich und mit verhältnismäßigem Planungsaufwand erreichbar ist.
Für die Einbeziehung neuer Außenbereichsflächen in den Innenbereich (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3) BauGB ist ein förmliches Verfahren u.a. zur Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen und wird jeweils gesondert öffentlich bekanntgemacht. Für Satzungsinhalte, die den bestehenden Innenbereich nur klarstellen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB) ist kein förmliches Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen.
Alle Innenbereichssatzungen werden in den Gremien der SVV in öffentlicher Sitzung behandelt. Dies schließt öffentliche Ortsbeiratssitzungen in jeweils betroffenen Ortsteilen ein. Um auf die in Aufstellung befindlichen Innenbereichssatzungen frühzeitig hinzuweisen, werden betreffende Entwürfe der Satzungen auf der Internetseite der Stadt Angermünde zur Einsicht bereitgestellt (siehe Links unten) und bei der Stadt öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
15.03.2019 bis 15.04.2019
im Stadtbauamt Angermünde, Heinrichstraße 12, Zimmer 301 zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch / Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Betroffene haben die Möglichkeit, Belange, die bei der Erarbeitung der Satzungen berücksichtigt werden sollen, bis zum 15.04.2019 der Stadt schriftlich mitzuteilen.
Hinweis zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich
Die Umwandlung von einzelnen untergeordneten Außenbereichsflächen in Innenbereich ist nur unter einschränkenden Rahmenbedingungen durch eine Innenbereichssatzung zulässig. Die Flächen müssen insbesondere durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sein (§34 Abs. 4 Ziffer 3, Abs. 5 und Abs. 6 BauGB).
Das für die Baulandentwicklung durch das BauGB vorgesehene Instrument – Bebauungsplan – kann durch die Innenbereichssatzung in der Regel nicht ersetzt werden. Die Möglichkeit zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich ist in
besonderem Maße eingeschränkt, in den Teilen des Stadtgebietes die Bestandteil der Schutzgebiete Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin oder Nationalpark Unteres Odertal sind. Die Umwandlung von Schutzgebietsflächen in bebaubaren Innenbereich ist nicht
mit den jeweiligen Schutzgebietszwecken vereinbar. Deshalb bedarf eine dies bezweckende Innenbereichssatzung einer Befreiung von betreffenden Schutzgebietsverboten. Diese Befreiung kann (nur) gewährt werden, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls bzw. Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die Befreiung erfordern (§8 Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ bzw. §19 Nationalparkgesetz Unteres Odertal i.V.m §67 BNatschG).
Hinweis zu Präzisierungen bei den klarstellenden Darstellungen der Innenbereichssatzungen
Gesamtstädtischer Präzisierungsbedarf bei den klarstellenden Darstellungen der Innenbereichssatzungen besteht insbesondere:
- wo im Zuge der Gemeindegebietsreform bebaute Bereiche querende Gemeindegrenzen entfallen sind,
- wo die Realisierung von Außenbereichsbauvorhaben im unmittelbaren Anschluss an
- vorherige Innenbereichsgrenzen punktuell zur Ausdehnung des Innenbereichs geführt hat,
- bei Baulichkeiten von Landwirtschaftsbetrieben in Ortsrandlage,
- zur Abgrenzung Innenbereich/Splittersiedlung
Entwürfe von in Überarbeitung befindlichen Innenbereichssatzungen:
- Altkünkendorf Grumsin
- Biesenbrow
- Biesenbrow Schäfereiweg
- Bölkendorf
- Bruchhagen
- Bruchhagen Ausbau
- Crussow
- Crussow Henriettenhof
- Crussow Neuhof
- Dobberzin
- Dobberzin Bauernsee
- Frauenhagen
- Gellmersdorf
- Görlsdorf
- Greiffenberg mit Zolldamm Schöne Aussicht
- Greiffenberg Bahnhofstraße
- Greiffenberg Peetzig
- Günterberg
- Herzsprung mit Paddenpfuhl
- Kerkow
- Kerkow Mürower Straße
- Mürow
- Mürow Oberdorf
- Schmiedeberg
- Steinhöfel
- Steinhöfel Friedrichsfelde
- Steinhöfel Neuhaus
- Stolpe
- Stolpe Linde
- Stolpe Mühle und Waldquelle
- Welsow
- Wilmersdorf
- Wolletz
- Zuchenberg
Angermünde, 01.03.2019
Frederik Bewer
Bürgermeister