Bekanntmachung Innenbereichssatzung Neukünkendorf
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 20.02.2019 die Aufstellung der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Neukünkendorf, Ortslagen Neukünkendorf und Wilhelmsfelde, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Neukünkendorf, Ortslagen Neukünkendorf und Wilhelmsfelde, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss BV-001/2019).
Der Entwurf der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Neukünkendorf, Ortslagen Neukünkendorf und Wilhelmsfelde, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch mit Begründung wird zu Jedermanns Einsicht entsprechend §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
25.03.2019 bis 25.04.2019
im Stadtbauamt Angermünde, Heinrichstraße 12, Zimmer 301 zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch / Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und
- ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Angermünde, 21.02.2019
F. Bewer
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Der vorgenannte Beschluss Nr. BV-007/2019 vom 20.02.2019 über die Aufstellung der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Neukünkendorf, Ortslagen Neukünkendorf und Wilhelmsfelde, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Neukünkendorf, Ortslagen Neukünkendorf und Wilhelmsfelde, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch entsprechend §3 Abs.2 BauGB wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Angermünde, 21.02.2019
F. Bewer
Bürgermeister