Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen

Aufstallungspflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Aufstallungspflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Presseinformation des Landkreises Uckermark

Prenzlau, den 28. Oktober 2025

Im Wildvogelbestand sowie in gewerblichen Tierhaltungen in umliegenden Landkreisen treten aktuell vermehrt Fälle von Geflügelpest auf. Auch im Landkreis Uckermark wurden bereits mehrere Kraniche positiv auf das Virus getestet.

Um die Geflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des hochansteckenden Erregers zu schützen, hat der Landkreis eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit einer Aufstallungspflicht erlassen, die am 2. November in Kraft tritt. Damit reagiert der Landkreis Uckermark auf Empfehlungen des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Private und gewerbliche Geflügelhalter sind danach verpflichtet, ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten. Schutzeinrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein.

Darüber hinaus sind bis auf Weiteres Veranstaltungen mit Geflügel, wie z. B. Geflügelausstellungen, Märkte usw. untersagt.

Die Allgemeinverfügung wird in den Lokalausgaben der Tageszeitungen sowie auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de bekanntgemacht.

Um das Einschleppen und die Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden, appelliert das Landwirtschafts-, Umwelt- und Veterinäramt an die Tierhalter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Der Kontakt von anderen Haustieren, insbesondere Hunden, mit Wildvögeln und privaten sowie gewerblichen Geflügelbeständen sollte vermieden werden. Bürger, die verendete oder offensichtlich kranke Wildvögel finden, sollten diese nicht anfassen oder einsammeln, sondern dem Veterinäramt den Fundort- möglichst mit Angabe des genauen Standortes, Datum und Uhrzeit sowie Art des Vogels – melden.

Kontakt:
Veterinäramt des Landkreises Uckermark: Tel.: 03984 70-1139 
E-Mail: ata@uckermark.de
Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 03984 704039erreichbar.