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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender (externer Link).

Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde vom 23.10.2025

Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft
verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.

Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Angermünde

Sachbearbeiterin Hochbau

Frau Edith Scholz
Telefon: 03331-260094
E-Mail: e.scholz@angermuende.de

Rückmeldung bis zum 27.02.2026 erbeten. 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde vom 23.10.2025

Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV-068/2025).

Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Biesenbrow, Flur 9, Flurstücke 130 und 181. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage Biesenbrow an der Leopoldsthaler Straße. Die Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 87 ha.

Abbildung des Geltungsbereichs (Link zum Bild)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/vorhabenbezogener-bebauungsplan-photovoltaik-kraftwerk-biesenbrow

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in den auszulegenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

2.2.1 Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung 2.2.2 Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
2.2.3 Fläche
2.2.4 Boden
2.2.5 Wasser
2.2.6 Luft
2.2.7 Klima
2.2.8 Landschaft
2.2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Umweltbericht Seite 13

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 16.10.2025

Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde vom 23.10.2025

Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Biesenbrow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Biesenbrow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV-068/2025).

Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Biesenbrow, Flur 9, Flurstücke 130 und 181. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage Biesenbrow an der Leopoldsthaler Straße. Die Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 87 ha.

Abbildung des Geltungsbereichs (Link zum Bild)

Der Entwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Biesenbrow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Photovoltaik-Kraftwerk Biesenbrow“ und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fnp-aenderung-photovoltaik-kraftwerk-biesenbrow

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in den auszulegenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

2.2.1 Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung
2.2.2 Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
2.2.3 Fläche
2.2.4 Boden
2.2.5 Wasser
2.2.6 Luft
2.2.7 Klima
2.2.8 Landschaft
2.2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Umweltbericht Seite 13

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 16.10.2025

Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin

  • Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Angermünde vom 23.10.2025

    Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Günterberg, Ortslage Günterberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch vom 12.12.2019 und die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Günterberg, Ortslage Günterberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch vom 12.12.2019 beschlossen (Beschluss BV-062/2025).

    Das Plangebiet erstreckt sich auf die Ortslage Günterberg der Stadt Angermünde.

Abbildung Innenbereich Ortsteil Günterberg (Link zur Karte)

Ziel ist die weitestmögliche Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche in Form der Festsetzung einer Bebauungstiefe für die Ergänzungsflächen EF1 und EF2.

Abbildung Ergänzungsflächen EF1 und EF2 (Link zur Abbildung)

Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung der Stadt Angermünde für den Ortsteil Günterberg, Ortslage Günterberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch wird in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/1-aenderung-der-innenbereichssatzung-guenterberg

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter der Mail-Adresse: u.schwanebeck@angermuende.de übermittelt werden.

Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 16.10.2025

Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin

Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im Amtsblatt der Stadt Angermünde (interner Link)


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