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Einheimischenmodell

Einheimischenmodell

Vergaberichtlinie für Wohnbauland in Angermünde

Die Stadt Angermünde verfolgt mit dem Einheimischenmodell das Ziel, ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern mit geringem oder mittlerem Einkommen den Erwerb von Wohnbauland zu erleichtern. Dies dient insbesondere dazu, Familien in der Stadt zu halten, die soziale Struktur zu sichern und das ehrenamtliche Engagement, zum Beispiel in der Freiwilligen Feuerwehr, zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind volljährige Personen, die:

  • über ein Vermögen von maximal 200.000 € verfügen,
  • ein Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (Einzelperson) bzw. 100.000 € (Paar) haben,
  • nicht Eigentümer eines Wohnhauses oder bebaubaren Grundstücks in Angermünde sind,
  • ihre Finanzierung nachweisen können.

Bei gemeinsamer Antragstellung von Paaren wird das Einkommen und Vermögen beider Partner berücksichtigt.

Wie werden die Bewerber ausgewählt?

Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Punktesystems, das verschiedene Kriterien berücksichtigt:

  • Bedürftigkeit nach Einkommen und Vermögen
  • Familiäre Situation (z. B. Anzahl Kinder, Pflegebedürftigkeit, Behinderung)
  • Wohnsitz und Arbeitsplatz in Angermünde
  • Ehrenamtliches Engagement

Die Punkte werden transparent berechnet, sodass die Bewerber nachvollziehen können, wie die Entscheidung zustande kommt. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl in den sozialen Kriterien; als letzte Möglichkeit wird ausgelost.

Kaufpreis und Bauverpflichtung

Der Verkaufspreis orientiert sich am Bodenrichtwert und den tatsächlichen Erschließungskosten. Im Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung festgeschrieben: Das Grundstück muss innerhalb von drei Jahren bebaut werden. Ein Weiterverkauf ohne Bebauung ist nicht erlaubt, andernfalls kann die Stadt den Rückkauf zum ursprünglichen Preis verlangen.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungsformular, das in den jeweiligen Baugebieten erhältlich ist. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Grundstücke nach dem Einheimischenmodell vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht.

Weitere Informationen

Die vollständige Vergaberichtlinie steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung:


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