Angermünde erhebt ab Mai einen Kurbeitrag
Kurbeitrag in Angermünde ab dem 01.05.2026
Informationen für Gäste und Gastgeber
Angermünde, den 02. April 2026
Ab dem 01. Mai 2026 wird in der Angermünde als staatlich anerkannter Erholungsort für die Kernstadt und alle Ortsteile ein Kurbeitrag erhoben. Mit der Einführung setzt die Stadt die Kurbeitragssatzung nun praktisch um und schafft damit die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismus.
Der Kurbeitrag ist eine kommunale Abgabe, die Gäste während ihres Aufenthalts entrichten. Die Einnahmen fließen direkt in die Pflege und den Ausbau touristischer Angebote, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Angermünde.
Er dient der Mitfinanzierung und Sicherung zentraler Angebote, die Gästen wie Einheimischen gleichermaßen zugutekommen. Dazu zählen unter anderem:
- Pflege und Unterhaltung von Rad- und Wanderwegen
- das Haus Uckermark als Kulturzentrum und „Haus des Gastes“ für den Erholungsort
- das Museum Angermünde
- die Tourist-Information
- der Infopunkt Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin in Altkünkendorf
- das Strandbad Wolletzsee
- das Kloster Angermünde als Kulturstätte
- der Tierpark
- relevante ÖPNV-Angebote wie der Welterbebus Grumsin, die BiberBus-Linie und der StrandbadBus
Angermünde liegt eingebettet zwischen UNESCO-Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Nationalpark Unteres Odertal. Die gepflegte Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen sowie Mobilitätsangebote tragen wesentlich zur hohen Aufenthaltsqualität bei und rechtfertigen die Erhebung des Kurbeitrags.
Höhe des Kurbeitrags
Ab dem 01.05.2026 gelten folgende Sätze:
- 2,00 € pro Person und Übernachtung (ab 18 Jahren)
- 56,00 € Jahreskurbeitrag (optional für wiederkehrende Aufenthalte)
Der An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag.
Wer muss den Kurbeitrag zahlen?
Beitragspflichtig sind:
- alle Gäste, die in Angermünde oder den Ortsteilen übernachten
- Personen, die sich zu Erholungszwecken in entsprechenden Einrichtungen aufhalten
Nicht beitragspflichtig sind:
- Tagesgäste
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- bestimmte Personengruppen (z. B. schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, unentgeltlich untergebrachte Gäste)
So wird der Kurbeitrag erhoben
Die Abwicklung erfolgt über den jeweiligen Beherbergungsanbieter. Die Stadt Angermünde stellt dazu eine moderne Softwarelösung des Unternehmens AVS GmbH zur Verfügung, die unter anderen auch einen Self-Check-in durch die Gäste ermöglicht. Ziel ist es, mit dieser digitalen Lösung den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Am 24. März 2026 fand bereits eine Infoveranstaltung für Beherbergungsunternehmen statt. Alle Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften im Stadtgebiet (Stadt und Ortsteile) werden weiterhin gebeten, sich aktiv bei der Tourist-Information zu melden, um gemeinsam die digitale Erfassung und Abwicklung des Kurbeitrags einzurichten. Mit dem AVS-Meldesystem ist eine einfache Umsetzung für alle Beteiligten möglich.

