Monat: Mai 2023

Allgemein

Führerscheinumtausch – Erinnerung für Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970

Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum Ende der nächsten Umtauschfrist am 19. Januar 2024 haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 zwar noch ein gutes halbes Jahr Zeit, jedoch sollte der Umtausch rechtzeitig beantragt werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

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