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Wahlen 2025

Wahlen 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag sind ursprünglich für den 28. September 2025 vorgesehen. Im Falle einer Neuwahl ist diese für den 23. Februar 2025 geplant. 

Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.

Wählen für Deutsche im Ausland – Aufnahme in Wählerverzeichnis 

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Alle Informationen und Formulare dazu finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html (externer Link)

Formulare

 

Weitere Informationen zum Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html


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