Neue Park- und Halteregelung in der Kirchgasse ab dem 16. Juli
Neue Park- und Halteregelung in der Kirchgasse ab dem 16. Juli
Parken nur noch auf ausgewiesenen Stellplätzen
Angermünde, den 16. Juli 2026
Ab dem 16.07.2026 gilt in der Kirchgasse eine neue Verkehrsregelung. Auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Uckermark wird dort eine eingeschränkte Halteverbotszone eingerichtet.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Freien Schule Angermünde mit Grund- und Oberschule, sowie für Fußgänger nachhaltig zu erhöhen. Durch die Neuregelung sollen unübersichtliche Verkehrssituationen und Behinderungen im unmittelbaren Schulumfeld reduziert werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung ist das Parken ausschließlich in den gekennzeichneten Stellflächen erlaubt. Diese befinden sich gegenüber der Freien Schule Angermünde, Kirchgasse 2. Alle bisherigen Parkmöglichkeiten außerhalb dieser markierten Stellflächen entfallen.
Was bedeutet die eingeschränkte Halteverbotszone?
Eine eingeschränkte Halteverbotszone unterscheidet zwischen Parken und kurzem Halten:
- Parken ist innerhalb der Zone grundsätzlich nicht erlaubt, sofern das Fahrzeug nicht auf einer ausdrücklich gekennzeichneten Stellfläche abgestellt wird.
- Kurzes Halten bis zu drei Minuten ist weiterhin zulässig.
- Das Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen ist uneingeschränkt erlaubt. Ist hierfür mehr Zeit erforderlich, darf die Drei-Minuten-Grenze überschritten werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Personen mit körperlichen Einschränkungen in bestimmte Räume geleitet werden müssen.
- Das Be- und Entladen von Waren oder schweren Gegenständen ist ebenfalls gestattet und darf – sofern zügig und ohne vermeidbare Unterbrechungen durchgeführt – länger als drei Minuten dauern.
Die Stadt Angermünde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Beschilderung und Markierung zu beachten. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und einem geordneten Verkehrsablauf im Bereich der Kirchgasse.

