Kommunale Wäremplanung
Kommunale Wärmeplanung für Angermünde
Information zur kommunalen Wärmeplanung
Seit September 2025 arbeitet die Megawatt Ingenieurgesellschaft im Auftrag der Stadt Angermünde an der Kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, ein übergeordnetes, räumliches Konzept für die nachhaltige Wärmebereitstellung in Angermünde zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, unter anderem aus der Wohnungswirtschaft und Energieversorgung, entsteht so ein strategisches Planungsinstrument für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürgern.
Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen sowie Ergebnisse und Produkte der kommunalen Wärmeplanung unserer Stadt.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Kommunale Wärmeplanung bezeichnet ein systematisches Planungsinstrument für Städte und Gemeinden, um die zukünftige Wärmeversorgung in ihrem Gebiet strategisch zu gestalten. Ziel ist es, zu ermitteln, wie der Wärmebedarf aktuell aussieht und wie er auf lange Sicht (z. B. bis 2040 oder 2045) klimafreundlich gedeckt werden kann – etwa durch Fernwärme, dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme.
Die Planung umfasst typischerweise:
- Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, der vorhandenen Heizsysteme, der Energieträger.
- Potenzialanalyse: Untersuchung, welche erneuerbaren Wärmequellen lokal nutzbar sind (z. B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Abwärme) und welches Potenzial für Wärmenetze existiert.
- Zielszenarien: Entwicklung von langfristigen Szenarien (z. B. für 2030, 2035, 2040), wie sich die Wärmeversorgung entwickeln soll, sowie Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten.
- Strategie & Umsetzungsplan: Festlegung, wie die Transformation Schritt für Schritt erfolgen kann – also z. B. Netz-Ausbau, Sanierungsstrategien im Gebäudebestand, Anreize für bestimmte Technologien.
Gesetzliche Grundlagen
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Das Wärmeplanungsgesetz ist seit dem Januar 2024 in Kraft.
- Es legt verbindliche Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen fest: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Plan bis Juni 2026vorlegen; kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028.
- Für sehr kleine Kommunen (z. B. unter 10.000 Einwohnern) gilt ein vereinfachtes Verfahren.
- Das Gesetz ist technologieoffen: Es schreibt nicht vor, dass nur eine bestimmte Art der Wärmeversorgung verwendet wird, sondern lässt Kommunen die Wahl zwischen leitungsgebundenen Versorgungsformen (z. B. Fernwärme) und dezentralen Lösungen (z. B. Wärmepumpen).
- Zudem enthält das WPG Anforderungen an die Dekarbonisierung von Wärmenetzen: So müssen neue Netze ab einem bestimmten Zeitpunkt zunehmend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.
- Das Gesetz wird ergänzt durch Änderungen im Baugesetzbuch und der Umweltverträglichkeitsprüfung, um die Wärmeplanung auch baurechtlich zu unterstützen.
- Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Die Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft.
- Nach Fertigstellung eines Wärmeplans können Regelungen aus dem GEG greifen, insbesondere solche, die erneuerbare Anteile bei Heizungen vorschreiben.
- Beispiel: Das GEG sieht vor, dass neue Heizungen teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Warum müssen Kommunen eine Wärmeplanung machen?
Klimaziele & Dekarbonisierung
- Die Wärmewende ist zentral für die Erreichung der Klimaschutzziele. Ohne Lenkung auf kommunaler Ebene ist es schwierig, den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen planvoll zu gestalten.
- Wärmeplanung schafft eine langfristige Strategie, wie Kommunen ihren Wärmebedarf nachhaltig decken und damit die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren können.
Planungssicherheit & Investitionssicherheit
- Mit Wärmeplänen bieten Kommunen Orientierung für zukünftige Investitionen – etwa für Investoren in Wärmenetze, Unternehmen, Gebäudeeigentümer.
- Wärmepläne ermöglichen es, Entscheidungen strategisch zu treffen, etwa, wo Netze ausgebaut werden sollen, wo lieber dezentral geheizt wird, oder welche erneuerbaren Quellen rentabel genutzt werden können.
Technologisch flexibel & ortsspezifisch
- Da das Gesetz technologieoffen ist, kann jede Kommune je nach lokalen Gegebenheiten die effizienteste und sinnvollste Lösung wählen – es gibt keinen „Einheitsansatz“.
- Kommunale Besonderheiten (z. B. Industriegebiete mit Abwärme, hohe Gebäudedichte, potenzielle Geothermie) werden berücksichtigt.
Öffentliche Beteiligung & Transparenz
- Wärmeplanung ist ein transparenter Prozess: Die Bevölkerung sowie lokale Akteure (z. B. Energieversorger, Wohnungswirtschaft) sollen eingebunden werden.
- So wird sichergestellt, dass lokale Bedürfnisse und Meinungen berücksichtigt werden – z. B. bei der Frage, ob neue Wärmenetze sinnvoll sind.
Rechtliche Verpflichtung
- Das Wärmeplanungsgesetz macht die Wärmeplanung für viele Kommunen verpflichtend: Es ist keine freiwillige „gut gemeinte Maßnahme“, sondern eine gesetzliche Pflicht.
- Diese gesetzliche Verankerung sorgt dafür, dass der Wandel der Wärmeversorgung nicht nur punktuell, sondern systematisch erfolgt.
Herausforderung und Bedeutung für Kommunen
- Ressourcen: Viele Kommunen stehen vor der Herausforderung, das nötige Fachwissen, Personal und Finanzmittel bereitzustellen.
- Daten: Für die Bestands- und Potenzialanalyse braucht man viele Daten (z. B. Gebäudedaten, Wärmeverbrauch, Energieversorgungsinfrastruktur). Nicht immer sind diese Daten bereits vorhanden in geeigneter Qualität.
- Umsetzung: Der Plan ist nur der erste Schritt – die eigentliche Herausforderung ist die Umsetzung: Ausbau von Netzen, Modernisierung, Finanzierung dezentraler Technologien etc.
- Akzeptanz: Damit die Wärmeplanung nicht nur ein Papierplan bleibt, muss sie von der Bevölkerung mitgetragen werden. Bürgerbeteiligung ist daher entscheidend.
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Wärmeplanung in Brandenburg bilden folgende Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene:
Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist
www.gesetze-im-internet.de/ksg
Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist
www.gesetze-im-internet.de/wpg/
Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV) vom 22. Juli 2024
bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpv
Verordnung über die Gebühren in Angelegenheiten der Wärmeplanung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsgebührenordnung – BbgWPGebO) vom 8. August 2024
www.bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpgebo
Weitere Informationen
Kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales politisches Instrument, um die Wärmewende auf lokaler Ebene strukturiert und langfristig zu gestalten. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind viele Kommunen gesetzlich verpflichtet, solche Pläne zu erstellen – mit klaren Fristen, aber auch mit flexibel wählbaren Technologien. Die Planung bietet Orientierung, schafft Investitionssicherheit und ist essenziell, um Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig bedeutet es für Kommunen eine Herausforderung – fachlich, finanziell und organisatorisch.
Weitere Informationen unter:
Ansprechpartner:
Stadtplanung
Herr Fabian Trczinski
Telefon: 03331 2600510
E-Mail: f.trczinski@angermuende.de
Hauptsachbearbeiter Wirtschaftsförderung
Herr Thomas Eitner
Telefon: 03331-260028
E-Mail: t.eitner@angermuende.de



