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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender (externer Link).

Weitere amtliche Bekanntmachungen

Der Entwurf zur „Kommunalen Wärmeplanung Angermünde“ wird im Bauamt in der Heinrichstraße 12 im Beratungsraum im Dachgeschoss im Zeitraum vom 01.06.26 bis 03.07.26 öffentlich ausgelegt.

Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

  • Montag                                   8.00 Uhr – 15.00 Uhr
  • Dienstag                                 8.00 Uhr – 18:00 Uhr
  • Mittwoch                                8.00 Uhr – 15.00 Uhr
  • Donnerstag                            8.00 Uhr – 15:00 Uhr
  • Freitag                                    8.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde unter www.angermuende.de/kommunale-waeremplanung möglich.

Hier gelangen Sie direkt zum Entwurf der „Kommunalen Wärmeplanung Angermünde“ (pdf)

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse:

t.eitner@angermuende.de oder F.Trczinski@angermuende.de  

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 01.06.2026

Ute Ehrhardt                              

Bürgermeisterin

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 10.06.2026 unter Beschluss Nr. BV-037/2026 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB am Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Angermünde im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ in Angermünde, Ortsteil Dobberzin beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Kerkower Straße auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstücke 94/4, 94/5, 96/5, 96/4.

Der Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Angermünde im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage 1 Kerkower Straße“ in Angermünde, Ortsteil Dobberzin kann während der Veröffentlichungsfrist vom 10.07.2026 bis 12.08.2026 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fnp-aenderung-wa1-kerkower-strasse eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde: https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/ möglich.

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag – 8:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag – 8:00 bis 18.00 Uhr

Freitag – 8:00 bis 12.00 Uhr.

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 22.06.2026        U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ gefasst.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ erfasst folgende Flurstücke von Gemarkung Angermünde, Flur 4, Flurstücke 284, 170, 16/4, 1/2, 264.

Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches:

Flurstücksflächen innerhalb der schwarzen gestrichelten Linie.

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Entwicklung des Quartieres als Wohnquartier.

Es soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauNVO festgesetzt werden.

Zulässig sollen demnach sein:

  1. Wohngebäude,
  2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
  3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Im Bebauungsplan soll festgesetzt werden, dass gemäß §4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können:

  1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
  3. Anlagen für Verwaltungen,

Die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulassung von Gartenbaubetrieben und Tankstellen soll ausgeschlossen werden.

Entsprechend dem bestehenden Widmungsstatus soll die Fläche des Flurstückes 170 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.

Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sollen Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen getroffen werden. Dabei soll sich die zulässige Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bereich der Flurstücke 16/4, 1/2 und 264 am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 43 und 44 orientieren, im Bereich des Flurstückes 284 soll sich am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 285 bis 290 orientiert werden.

Festsetzungen über die Bauweise sind vorgesehen. Dabei soll sich im Bereich der Flurstücke 16/4, 1/2 und 264 am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 43 und 44 orientiert werden, im Bereich des Flurstückes 284 soll sich am Bestand auf den benachbarten Flurstücken 285 bis 290 orientiert werden.

Es ist weiterhin vorgesehen, örtliche Bauvorschriften über zulässige Dachformen und Dachneigungen zu erlassen.

Angermünde, 22.06.2026

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 10.06.2026 unter Beschlussnummer BV-038/2026 die nachfolgende Veränderungssperre gemäß §16 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen:

Satzung

der Stadt Angermünde über die Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 827], S.1) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde in ihrer Sitzung vom 10.06.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zu sichernde Planung

Diese Satzung umfasst den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“. Den Aufstellungsbeschluss für den genannten Bebauungsplan hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 10.06.2026 gefasst.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung und des künftigen Bebauungsplanes „Wohnquartier Prenzlauer Straße“ erfasst folgende Flurstücke:

von Gemarkung Angermünde, Flur 4, Flurstücke 284, 170, 16/4, 1/2, 264.

Die den räumlichen Geltungsbereich bildenden Flurstücksflächen sind in anliegendem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

In dem vorbenannten Gebiet dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung abgeschlossen ist, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Bekanntmachung.

Plan zu § 2 – Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches

Flurstücksflächen innerhalb der schwarzen gestrichelten Linie.

Angermünde, den 22.06.2026                                              Siegel

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin

 

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Ferner wird auf § 3 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hingewiesen. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist danach unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird wie folgt hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs.1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§18 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Angermünde, Markt 24, 16278 Angermünde beantragt.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit von Entschädigungsansprüchen und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Angermünde, 22.06.2026

U. Ehrhardt

Bürgermeisterin