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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender.

Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde

Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023

Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung für Bereich Frauenhagen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat am 22.02.2023 die Durchführung des 2. FNP-Änderungsverfahrens für den Bereich Frauenhagen gemäß Darstellung des Änderungsbereichs (siehe Lageplan) beschlossen. Mit der 2. FNP-Änderung für den Bereich Frauenhagen soll sichergestellt werden, dass der Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Pinnow“ aus dem rechtswirksamen FNP entwickelt werden kann.

Um die Träger öffentlicher Belange über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Stadt Angermünde die förmliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

Änderungsbereich:

Der 2. FNP-Änderungsbereich liegt östlich der Ortslage Frauenhagen und ist zwischen Pinnow und Schönermark zu verorten (Gemarkung Frauenhagen, Flur 1). Der FNP-Änderungsbereich verfügt über eine Größe von ca. 72,5 ha.

Ziele der Planung:

Ziel der 2. FNP-Änderung ist die vergrößerte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Windpark“ entsprechend dem Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Pinnow“.

Im Plangebiet sind zwischen 2002 und 2012 bereits 9 Windkraftanlagen unterschiedlicher Betreiber errichtet worden. Im Zuge des Repowerings soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Anzahl der Altanlagen zu reduzieren und durch leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung für Bereich Frauenhagen:

Die förmliche Beteiligung zum Planentwurf der 2. FNP-Änderung für den Bereich Frauenhagen der Stadt Angermünde erfolgt in der Zeit vom

02.01.2024 bis 09.02.2024.

Sämtliche Unterlagen können über folgenden https://planungsportal.brandenburg.de/ abgerufen werden.

Angermünde, den 22.12.2023

Frederik Bewer

Bürgermeister

Lageplan zum FNP-Änderungsbereich (unmaßstäblich)

Bekanntmachung vom 21. November 2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschluss Nr. BV-112/2023 beschlossen, das Entwicklungskonzept für das Grundstück Dobberziner Dorfstraße 76 als Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″ öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Dobberziner Dorfstraße und der Kerkower Straße auf dem Grundstück Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 307 sowie auf den der der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilflächen der Straßengrundstücke der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1 sowie der Kerkower Straße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 387.

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Anhang:

Bekanntmachung vom 21. November 2023

Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschluss Nr. BV-113/2023 beschlossen, das Entwicklungskonzept für das Grundstück Dobberziner Dorfstraße 76 als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 76″ gemäß §3 Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Dobberziner Dorfstraße und der Kerkower Straße auf dem Grundstück Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 307 sowie auf den der der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilflächen der Straßengrundstücke der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1 sowie der Kerkower Straße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 387.

Vorhabenträger ist Frau Corinna Lentz, Kerkower Str. 5, 16278 Angermünde.

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Anlage:

Bekanntmachung vom 21. November 2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″ 

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschluss Nr. BV-113/2023 beschlossen, das Entwicklungskonzept für das Grundstück Dobberziner Dorfstraße 74 als Vorentwurf des Planes zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″ öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Dobberziner Dorfstraße auf dem Grundstück Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 304 sowie auf der der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilfläche des Straßengrundstücks der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1.

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Anhang:

Bekanntmachung vom 21. November 2023

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschluss Nr. BV-113/2023 beschlossen, das Entwicklungskonzept für das Grundstück Dobberziner Dorfstraße 74 als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Dobberziner Dorfstraße 74″ gemäß §3 Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Dobberzin der Stadt Angermünde an der Dobberziner Dorfstraße auf dem Grundstück Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 304 sowie auf der der Verkehrserschließung des Grundstückes dienenden Teilfläche des Straßengrundstücks der Dobberziner Dorfstraße, Gemarkung Dobberzin, Flur1, Flurstück 328/1.

Vorhabenträger ist Herr Jörg Wannrich, Seestraße 11c, 16278 Angermünde.

Damit soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihre Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift oder per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de abzugeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Anhang:

Bekanntmachung vom 27. Oktober 2023

Bekanntmachung – Integrierte Stadtentwicklung durch Wohnraumförderung

Die Stadt Angermünde hat 2018/19 eine Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet. Das INSEK wurde im Herbst 2019 durch die SVV beschlossen.

Für die Kernstadt von Angermünde werden im INSEK zwei räumliche Handlungsschwerpunkte benannt: das Bahnhofsumfeld und das Wohngebiet Weststadt. Beide Teilräume verfügen über besondere Potentiale für die Stadtentwicklung, weisen aber auch deutliche Schwächen und Entwicklungshemmnisse auf.

Als Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sind entsprechend abgegrenzte Gebietskulissen (hier § 171 b BauGB) festzulegen.

Das „Bahnhofsumfeld“ stellt einen der Entwicklungsschwerpunkte in der Kernstadt dar. Zentral zwischen Bahnhof und Altstadt gelegen ist der Teilraum von gesamtstädtischer Relevanz, da er den Bahnhof als überregionalen Knotenpunkt, mit der für den Tourismus und Nahversorgung wichtigen Altstadt, verknüpft. Im Zuge der Entwicklungen soll die Vernetzungsfunktion durch eine stärkere Durchlässigkeit und neue Wegeverbindungen mit Blick auf die Kernstadt verbessert werden. Das Gebiet wird derzeit teils von Wohnnutzung geprägt, in der Heinrichstraße sind vereinzelt Leerstände zu verzeichnen und in Richtung Norden befinden sich die ungenutzte „Alte Mühle“ sowie weitere Brach- bzw. Freiflächen. (BV-091/2020, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)

Erhöhter Handlungsbedarf besteht ebenfalls auf Quartiersebene in der „Weststadt“. Bis auf den Rückbau einzelner Gebäude im Förderprogramm Stadtumbau-Ost hat diese in den vergangenen Jahren wenig Aufmerksamkeit erhalten. Mit Blick auf die hohe Einwohnerdichte und die Grundschule „Gustav-Bruhn“ gilt es hier Lösungsansätze für eine qualitative Bildungs- und Quartiersentwicklung zu finden. (BV-092/2020, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)

Bis 2003 war Greiffenberg eine eigenständig verwaltete Stadt und besaß Stadtrecht. Mit dem sukzessiven Rückgang der Einwohnerzahl und Versorgungseinrichtungen, ging in den vergangenen Jahrzehnten jedoch ein Bedeutungsverlust einher. Heute besitzt Greiffenberg den Status eines Ortsteils von Angermünde.

Dennoch ist die Nutzungsdichte auch heute noch höher als in anderen Ortsteilen. Aufgrund der zentralen Lage im nördlichen Teil von Angermünde, der vergleichsweise hohen Einwohnerzahl und den vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen, besitzt Greiffenberg strukturelle Grundlagen für die Stärkung von (bedarfsgerechten) zentrumstragenden Funktionen. Gelingt es, die vorhandenen Entwicklungspotenziale zu aktivieren und Ressourcen gezielt zu steuern, ist eine Weiterentwicklung Greiffenbergs in allen Entwicklungsfeldern möglich. (BV-096/2023, Abgrenzung öffentlich einsehbar im Bauamt)

Mit der Festsetzung als Vorranggebiete und der Bestätigung des LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr) sind die Voraussetzungen geschaffen worden für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach folgenden Richtlinien:

  • Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) vom 09. Dezember 2019;
  • Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR), vom 10.10.2019, rückwirkend in Kraft gesetzt zum 01.10.2019.

Förderungen sind bei der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) zu beantragen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/

Alle Abgrenzungen und Inhalte lassen sich auch über www.angermuende.de/bauen/gebietskulissen abrufen.

Bekanntmachung vom 27. Oktober 2023

Bebauungsplan „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 12.07.2023 mit Beschluss Nr. BV–145/2023 den Bebauungsplan „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ (Stand 19.09.2023), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung (Stand 19.09.2023) einschließlich des Grünordnerischen Fachgutachtens als Bestandteil der Begründung gebilligt.

Der ca. 0,57 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Kernstadt, im westlichen Bahnhofsumfeld und umfasst die Flurstücke: 173/2, 174/2 und 177 und Teile der Flurstücke 193 sowie 264 der Flur 5 der Gemarkung Angermünde.

Das Plangebiet befindet sich hierbei im rückwärtigen Bereich zur bestehenden Einfamilienwohnhausbebauung entlang der Rudolf-Breitscheid-Straße Nr. 21, 23 und 25 auf derzeit brachliegendem Gelände.

Mit dem Bebauungsplan wird Bauplanungsrecht als planerische Voraussetzung für die private Erschließung (Anbindung an die Rudolf-Breitscheid-Straße) und für die bauliche Nutzung, d. h. für den Bau von drei Einfamilienhäusern i. S. d. Nachverdichtung geschaffen werden.

Durch den Bebauungsplan wird sowohl eine städtebaulich akzeptable als auch wirtschaftlich umsetzbare Planungsgrundlage für den Neubau von Einfamilienhäusern geschaffen. Der Bebauungsplan sichert, dass sich die Wohnbebauung in die umgebende Bestandsbebauung einfügt, das charakteristische Ortsbild dieses Bereichs der Kernstadt Angermünde erhalten bleibt und der Stadtteil durch das neue Wohngebiet eine Nachverdichtung erfährt, welches dem Leitziel des INSEKS Angermünde 2040 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ entspricht.

Der Bebauungsplan stellt einen Beitrag zu Bedarfsdeckung an Einfamilienhauswohnungen im Stadtgebiet von Angermünde dar und durch dessen Festsetzungen werden die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt.

Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden im Rahmen des Grünordnerischen Fachgutachtens ermittelt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Beschränkung zum Maß der baulichen Nutzung, grünordnerischen Festsetzungen etc.) gemindert.

 

Durch den Bebauungsplan wird nur geringfügig Mehrverkehr generiert. Das vorhandene Straßennetz kann die zusätzlichen Verkehre aufnehmen.

Durch den Bebauungsplan werden keine Auswirkungen auf den Haushalt sowie die Finanz- und Investitionsplanung der Stadt Angermünde erzeugt. Die Verwirklichung der Planung liegt ausschließlich beim Bauherrn. Der zwischen der Stadt Angermünde und dem Bauherrn abzuschließende Städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB verpflichtet den Bauherrn zur Übernahme der durch das Vorhaben entstehenden Planungs- und Erschließungskosten.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Somit richtet sich das Planverfahren nach den baugesetzlichen Bestimmungen des § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, d. h. nach den Bestimmungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 BauGB.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 einen Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wird damit begründet, dass § 13b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist (fehlende Umweltprüfung).

Eine Anpassung des Verfahrens gemäß § 13 a BauGB erscheint aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht möglich. Inhaltliche Anpassung der Festsetzungen sind nicht erforderlich.

Da bereist das Verfahren nach § 13b BauGB vollständig durchgeführt wurde und dieses im dem Verfahren nach § 13 a BauGB voll umfänglich entspricht, sind keine erneuten Beteiligungsschritte /-verfahren notwendig. Die Belange aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden voll umfänglich in der Abwägung berücksichtigt.

Die Planungsziele bzw. die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans weichen von den Darstellungen des aktuell wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Angermünde ab. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB bzw. des beschleunigten Verfahrens wird der FNP auf dem Wege der Berichtigung, unmittelbar nach Inkrafttreten des Bebauungsplans, angepasst.

Gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung,

vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ durchgeführt

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses entsprechend § 10 Abs. 3 Nr. 4 BauGB in Kraft.

Die Satzung des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ (Stand 19.09.2023), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung (Stand 19.09.2023) einschließlich des Grünordnerischen Fachgutachtens als Bestandteil der Begründung können von diesem Tage an im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Angermünde, Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde während der Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Weitere Termine können telefonisch vereinbart werden. Auskunft über den Inhalt wird auf Verlangen erteilt.

Zusätzlich wird der Bebauungsplan sowie die Begründung einschließlich des Grünordnerischen Fachgutachtens als Bestandteil der Begründung auf der Internetseite der Stadt Angermünde unter der Adresse www.angermuende.de (in der Rubrik „Bauen“ „Bebauungspläne“) veröffentlicht.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des

Flächennutzungsplans,

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

und

  1. Fehler, die nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Angermünde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vorgeschrieben oder aufgrund der BbgKVerf. erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Angermünde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Bekanntmachung vom 20.10.2023

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnge-bäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

  • Bekanntmachung vom 22. März 2023

Anbau und Sanierung der Turnhalle „Puschkinschule“

gefördert durch: 

Bauabschnitte und Förderprogramme

1. Bauabschnitt – Anbau für Umkleideräume und Sanitärräume, gefördert durch den Bund im Rahmen des Programms Kommunal-investitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (KInvFG – Richtlinie 2) durch das Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen

2. Bauabschnitt – Sanierung der Turnhalle, Erneuerung der Heizung und technischen Anlagen, gefördert durch das Land Brandenburg im Rahmen des Programms Bau- und Austattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II – Bildung – Kita U6), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045

Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde

Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

  • Bekanntmachung vom 17.03.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Klimaneutrales Südquartier“ der Stadt Angermünde

Auf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 22.02.2023 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Klimaneutrales Südquartier“ aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das ca. 36 ha große Plangebiet befindet sich südlich des Tierparkes von Angermünde zwischen Schmargendorfer Weg und B198. Ziel ist für die weitere positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Angermünde neu gedachte Gewerbe- und Gründungsflächen bereitzustellen. Im Rahmen des Transformationsprozesses Uckermark soll in der Südstadt nicht nur ein neues Gewerbe- und Gründerzentrum entstehen, zu welchem die Arbeitnehmer/innen von ihrem Wohnstandort täglich pendeln, vielmehr besteht die Absicht, einen ausgewogenen Mix aus Gewerbe, Wohnen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge entstehen zu lassen.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:

(ganz o. teilweise) 438, 439, 211/2, 211/1, 209/2, 209/1, 208/2, 208/1, 207, 206, 205, 204, 203, 202, 200, 199, 198, 197, 196, 195, 194/4, 194/1, 191/5, 191/8, 191/7, 191/4, 191/1, 190/2, 190/1, 192/1, 188/1, 188/2, 187/1, 437, 436, 435, 193, 433, 434, 187/4, 447, 448, 186, 180, 185/2, 185/1, 184, 183, 182, 181, 179/1, 385, 179/4, 179/3, 384, 383, 179/8, 179/6, 171/2, 221/5 und 607 in der Flur 10 der Gemarkung Angermünde.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Klimaneutrales Südquartier” und der Zulässigkeit von verschieden Nutzungen, wie Gewerbe und Wohnen.

Der Bebauungsplan „Klimaneutrales Südquartier“ wird inklusive einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Der Bebauungsplan kann aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Angermünde entwickelt werden.

Angermünde, den 03.03.2023

Frederik Bewer
Bürgermeister

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Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg -Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform

Die Sanierung und Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg – Sanierung des Burgturms samt Errichtung einer Aussichtsplattform wird zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum im Rahmen der Förderung mit Bundesmitteln durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“  (GAK) finanziert.

Es wird mit GAK-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung einer Aussichtsplattform für eine künftige touristische Nutzung.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.

Investitionsort:  Angermünde

Durchführungszeitraum:  05.08.2021 – 31.12.2023

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lag-uckermark.de/

oder

https://ec.europa.eu/agriculture/index_de

Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045

Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde

Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

  • Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg

Die Sanierung und touristische Nutzbarmachung der Burgruine Greiffenberg wird im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 – Maßnahme M 19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert.

Es wird mit ELER-Mitteln finanziert und beinhaltet die bauliche Sicherung und Sanierung des vorhandenen Boden- und Baudenkmals, verbunden mit der Errichtung eines Funktionsgebäudes und einer Bühne für eine künftige kulturelle und touristische Nutzung.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Teil- bzw. Fachlosen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs nach Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.

Investitionsort:  Angermünde

Durchführungszeitraum:  29.06.2017 – 31.12.2023

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.eler.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.196616.de

oder

https://ec.europa.eu/agriculture/index_de

Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045

Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde

Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im >> Amtsblatt der Stadt Angermünde


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