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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender (externer Link).

Weitere amtliche Bekanntmachungen

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.03.2026 unter Beschluss Nr. BV-122/2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Wohnungsbaustandort „Dobberzin-Nord“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes bleibt im Rahmen der geplanten 8. Änderung unverändert. Er erstreckt sich auf einige Grundstücke in der Gemarkung Dobberzin Flur 1 und Flur 3 sowie teilweise auf das Grundstück Gemarkung Angermünde, Flur 3, Flurstück 1/2 gemäß folgender Lagedarstellung:

Dobberzin_04_2026

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB durchgeführt.

Wesentlicher Grund für Verfahrenswahl ist die qualitativ und quantitativ relative Geringfügigkeit der Planänderungen und der damit verbundenen zu bewältigenden naturschutzrechtlichen Eingriffe.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung kann während der Veröffentlichungsfrist vom 08.05.2026 bis 12.06.2026 im Internet über das Planungsportal Brandenburg unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/8-aenderung-bplan-dobb-nord

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Angermünde:

https://www.angermuende.de/buergerservice/bekanntmachungen-mitteilungen/

möglich.

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag                                 8.00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch                                8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag                            8.00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag                                    8.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 19.03.2026

Ute Ehrhardt                                                    

Bürgermeisterin