Neue Förderrichtlinie für Kulturschaffende
Neue Förderrichtlinie für Kulturschaffende
Am 20. Februar 2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Kulturförderrichtlinie der Stadt Angermünde. Zweck der Förderung ist die Entwicklung und Erhaltung kultureller Angebote und Initiativen. Gefördert werden kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte und Veranstaltungen, die im städtischen Interesse liegen, in Angermünde realisiert werden oder durch ihr Wirken Bestandteil des kulturellen Lebens der Stadt Angermünde sind.
Ziele der Kulturförderung sind die Förderung des kulturellen Lebens, Umsetzung der Ziele der Erholungsortentwicklungskonzeption der Stadt Angermünde, Unterstützung
kultureller Vereinigungen und Gruppen sowie Künstlerinnen und Künstler, Stärkung der Eigeninitiative und des Ehrenamtes, Schaffung neuer Erlebnisorte,
Entwicklung einer nachhaltigen kulturellen Infrastruktur, Vernetzung thematischer Angebote, Förderung junger Talente, Förderung kultureller Bildung und Teilhabe und die Förderung der Friedenskultur und kulturellen Vielfalt.
Termine
Auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie sind nach Pkt. 6
- Anträge zur Förderung größerer Projekte und Veranstaltungen mit einem Fördervolumen ab 800,- Euro bis zum 15. April für das Folgejahr zu stellen,
- Anträge zur Förderung kleinerer Projekte und Veranstaltungen sind bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Kulturförderrichtlinie der Stadt Angermünde
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Anträge und Formulare
Formular Antrag Kulturförderung auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie der Stadt Angermünde
Formular Verwendungsnachweis zur Kulturförderung der Stadt Angermünde
Kontakt
Stadt Angermünde, Fachbereich
Bildung, Kultur, Soziales,
Andrea Frick, Telefon:
03331/260093, E-Mail: a.frick@angermuende.de
Foto: Uhlmann&Freyhoff
