Uckermark überschreitet weiteren Grenzwert – zusätzliche Maßnahmen
Uckermark überschreitet weiteren Grenzwert
Pressemitteilung des Landkreises Uckermark vom 30.10.2020
Nachdem in den zurückliegenden 24 Stunden weitere 20 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden, steigt die 7-Tages-Inzidenz auf nunmehr 53. Damit treten mit sofortiger Wirkung weitergehende Beschränkungen in Kraft. Maximal 10 Personen aus zwei Hausständen im privaten und 10 Personen im öffentlichen Raum dürfen sich treffen.
Die Anzahl der Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, wird auf nunmehr 150 Personen außerhalb und 100 Personen innerhalb von Gebäuden begrenzt. Gesundheitsdezernent Henryk Wichmann appelliert noch einmal nachdrücklich an alle Uckermärkerinnen und Uckermärker, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen und alle Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Unabhängig davon greift mit der heutigen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Landrätin ab Samstag, dem 31.10.2020, eine erweiterte Maskenpflicht. Danach ist jeder Besucher eines Wochenmarktes in der Uckermark verpflichtet, einen MundNasen-Schutz zu tragen. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.uckermark.de Startseite, Corona nachzulesen.
Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen und Treffen, die bereits mit Überschreiten der 7 Tages-Inzidenz von 35 galt, wird ab sofort auf nunmehr 10 Personen aus zwei Hausständen im privaten und 10 Personen im öffentlichen Raum begrenzt. Dies gilt auch für alle bereits beim Ordnungsamt angezeigten Feiern und Treffen.
Auf der Grundlage des Beschlusses, den die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am 28.10.2020 gefasst haben, wird das Land Brandenburg an diesem Wochenende eine Verordnung erlassen, in der mit Wirkung ab 02.11.2020 weitergehende Einschränkungen getroffen werden. Informationen dazu können am Wochenende im Internet unter www.corona.brandenburg.de nachgelesen werden.
