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Informationen zu Corona

Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

auf diesen Seiten möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie sowie Maßnahmen des Landes Brandenburg und des Landkreises Uckermark betreffend geben. Diese Informationen werden ständig aktualisiert. 

Aktuelle Verordnung des Landes Brandenburg

Angesichts verändernder Infektionszahlen reagiert das Kabinett mit regelmäßigen Anpassungen der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung. Die aktuelle Verordnung und welche konkreten Einschränkungen damit einher gehen, finden Sie hier. 

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Hotlines und Bürgertelefone

Auf dieser Unterseite stellen wir Ihnen Verlinkungen zu Informationszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie hier eine Auflistung mit wichtigen Hotlines und Bürgertelefonnummern für Anliegen Rund um den Coronavirus.

Aktuelles zum Thema COVID-19

COVID-19-Update: Neue Basismaßnahmenverordnung tritt in Kraft

Das Kabinett hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können.

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FFP-2-Maskenpflicht in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels

Seit dem 09.02.2022 gilt in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels sowie in sonstigen öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine erweiterte Maskenpflicht. Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark hin. Diese Einrichtungen dürfen nur noch mit FFP2-Masken (ohne Ausatemventil) betreten werden

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Landkreis Uckermark erlässt neue Isolationsregeln

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens mit anhaltend hohen Fallzahlen positiver Befunde und einer daraus resultierenden Gefahr der Überlastung der kritischen Infrastruktur einerseits und zumeist milden Verläufen, verbunden mit einer vergleichsweise geringen Belastung der Kliniken andererseits hat der Landkreis Uckermark eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung einer Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen.

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