Faltblatt zum Umgang mit Feuer im Freien
Verbrennung von Gartenabfällen kann Menschen in der näheren Umgebung gefährden und ist verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verbunden mit Rauch, Ruß und Geruch, die Menschen und Umwelt belasten. Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz, wenn die Verbrennung zu Störungen führen können. In diesem Fall ist es notwendig, das Feuer bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen.
Doch viele Bürgerinnen und Bürger haben natürlich den Wunsch, auch ohne großen behördlichen Aufwand, gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien zu entzünden. Alle Voraussetzungen, die für ein Feuer im Freien eingehalten werden müssen, damit grundsätzlich weder Gefährdungen noch Belästigungen auftreten, werden in einem Faltblatt des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg erläutert (siehe Link unten).