
Neue Regelungen für Befahrung des Stadtfriedhofs Angermünde
Mit der Instandsetzung des Zufahrtstores zum Stadtfriedhof Angermünde in der Schwedter Straße sowie der Erneuerung der Friedhofssatzung setzt die Stadtverwaltung neue Regeln zur privaten Befahrung des Friedhofs um. Ab dem 01.11.2021 können nutzungsberechtigte Personen mit Schwerbeschädigtenausweis und Gewerbetreibende, die im Besitz einer Befahrungsgenehmigung und dem daraus resultierenden Schlüssel sind, den städtischen Friedhof über die Schwedter Straße befahren.